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Projekt-ID: #25 045 5

Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen in 02977 Hoyerswerda

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01.04.25 Frist

Projektbeschreibung

Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen in 02977 Hoyerswerda

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Der Landkreis Bautzen als Auftraggeber (nachfolgend „AG“ genannt) beabsichtigt die Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen in einem Objekt in 02977 Hoyerswerda, Thomas-Müntzer-Straße 25, im Rahmen eines Vergabeverfahrens an fachkundige und leistungsfähige Auftragnehmer (nachfolgend „AN“ genannt) zu vergeben. Der Landkreis Bautzen vergibt als Leistung die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen. Die Leistung umfasst die folgenden Teilleistungen: • Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft • Unterbringung der vom AG aufzunehmenden Personen im Punkt B -4 benannten Objekt • Ausstattung der Unterkunft • Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft • Anmeldung und Übernahme der Kosten zur Müllentsorgung • Anmeldung und Übernahme der Telefon-/ Internetkosten Der AG stellt das Vertragsobjekt während der Vertragsdauer mietzinsfrei, zu treuen Händen und ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieser Ausschreibung, dem AN ohne jegliche zur Erfüllung der Vertragsleistung erforderlichen Verbrauchsgegenstände, zur Verfügung. Das Vertragsobjekt hat eine Gesamtkapazität von 600 Unterbringungsplätzen und wird derzeit mit durchschnittlich 350 Personen belegt. Es befindet sich im laufenden Betrieb. Der AN muss mit dem Landkreis Bautzen, Gebäude- und Liegenschaftsamt, einen mietzinsfreien, laufzeitidentischen Nutzungsvertrag für das Objekt abschließen. Die Betriebskosten sind durch den AN zu tragen. Der AN erhält für die zu erbringenden und vertraglich geschuldeten Leistungen eine monatliche Vergütung. Diese Vergütung staffelt sich in Abhängigkeit von der Belegung wie folgt: Vergütet werden pauschal 200 Unterbringungsplätze (Grundplatzzahl), unabhängig von der tatsächlichen Belegung. Alle über die Grundplatzzahl hinaus belegten Plätze werden mit dem identischen Tagessatz abgerechnet, sofern die tatsächliche Belegung vom Betreiber nachgewiesen wird. Die Abrechnungsgrundlage für diese Vergütung bilden die täglich zu führenden, monatlich vorzulegende Liste der Bewohner mit Unterschrift der Bewohner. Für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ist durch den AN folgendes Personal mindestens einzusetzen: a) 1 Vollzeitstelle für die Heimleitung entsprechend der VwV Unterbringung mit entweder: fachlicher geeigneter Qualifikation in Form eines abgeschlossenen Studiums der Betriebswirtschaftslehre oder der Sozialwissenschaften oder der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit oder eines vergleichbaren Studienabschlusses und Berufserfahrung von mindestens einem Jahr; oder: fachlicher geeigneter Qualifikation in Form von mehrjähriger (mind. 3 Jahre) entsprechender Berufserfahrung (abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen oder pädagogischen oder erzieherischen Bereich) mit mindestens einem Jahr Führungsqualifikation innerhalb einer sozialen Einrichtung/ Unternehmens. b) Bis Grundplatzzahl 2 Vollzeitstellen für Verwaltungstätigkeiten und allgemeine Aufgaben mit fachlich geeigneter Qualifikation in Form einer abgeschlossenen Berufsausbildung im kaufmännischen oder sozialen Bereich oder sofern die Ausbildung in einem anderen Berufsfeld erfolgt ist, mehrjährige (mind. 3 Jahre) im kaufmännischen oder pädagogischen oder erzieherischen Bereich. c) Bei einer Belegung ab 201 Personen staffelt sich das einzusetzende Personal wie folgt: - 201 – 300 Personen zusätzlich 0,5 VzÄ in Summe 2,5 VzÄ - 301 – 400 Personen zusätzlich 0,5 VzÄ in Summe 3 VzÄ - 401 – 500 Personen zusätzlich 0,5 VzÄ in Summe 3,5 VzÄ - 501 – 600 Personen zusätzlich 0,5 VzÄ in Summe 4 VzÄ für Verwaltungstätigkeiten allgemeine Aufgaben mit fachlich geeigneter Qualifikation in Form einer abgeschlossenen Berufsausbildung im kaufmännischen oder sozialen Bereich oder sofern die Ausbildung in einem anderen Berufsfeld erfolgt ist, mehrjährige (mind. 3 Jahre) im kaufmännischen oder pädagogischen oder erzieherischen Bereich. d) 1 Vollzeitstelle für Hausmeistertätigkeiten zur technischen Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft und des Außenbereichs mit fachlich geeigneter Qualifikation in Form einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf. (1) Für alle eingesetzten Personen müssen spätestens fünf Werktage vor Vertragsbeginn nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erweiterte Führungszeugnisse sowie vor jedem Wechsel der vorgenannten Personen beim AG zur Kenntnis vorgelegt werden, aus denen sich ergibt, dass keine Eintragungen vorliegen. Personen mit Eintragungen im Führungszeugnis dürfen in der Unterkunft nicht beschäftigt werden oder tätig sein.

Vertragslaufzeit 18.10.2025 – 30.10.2027

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