Projekt-ID: #BV: 1004848

Generika-Ersatzkassen 27

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Projektbeschreibung

Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel für 24 Monate vom 01.07.2026 - 30.06.2028. Die Verträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Vertragslaufzeit zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden je Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 9 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sog. Austauschgruppen unterteilt. Die DAK-G ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Lose

9 Lose

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 528.883 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 17.672.444 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 3.472.048 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 637.317 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 16.851.857 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 6.825.988 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 662.075 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 19.941.691 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 4.332.477 €

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