Die Stadt Duisburg macht bekannt, dass der für das Gebiet der Stadt Duisburg bestehende Konzessionsvertrag Wasser zum 30.09.2029 endet. Die Stadt Duisburg beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 40 Jahren abzuschließen. Wasserversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines neuen Wasserkonzessionsvertrages mit der Stadt Duisburg mit einer Laufzeit von bis zu 480 Monaten interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse schriftlich innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Interessenbekundungen gegenüber der Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Herrn Rechtsanwalt Martin Brück von Oertzen, Münsterstraße 1-3, 59065 Hamm, zu bekunden. Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Stadt Duisburg wird alle Interessierten nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist über den weiteren Verfahrensablauf informieren. Diese freiwillige Aufforderung zur Interessenbekundung ist kein formelles Vergabeverfahren. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen und klargestellt, dass insbesondere die europäischen Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU, 2014/25/EU, das GWB, die VgV, die KonzVgV, die SektVO, die VOB/A und die UVgO, ganz gleich in welcher Fassung, keine Anwendung finden.
Interessenbekundung
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.