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Projekt-ID: #112-1/26

TNW_PS_Stadtwerke Waldkirchen_Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen

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11.08.26 Frist

Projektbeschreibung

Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Eine Förderung aus zwei unterschiedlichen Fördertöpfen (EFRE und RÖFE) ist angestrebt. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Beauftragt werden Leistungen des Leistungsbildes der Projektsteuerung gemäß HAV-KOM-Vertrag in den Leistungsstufen 1 bis 5. Das Leistungsbild ist durch die dem Vertrag zugrunde liegenden Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zum Projektsteuerungsvertrag (ZVB-PS, Fassung 2023) detailliert bestimmt. Als Besondere Leistung wird die Mitwirkung bei der Fördermittelbeantragung und -abrechnung, sowie die Unterstützung bei der Durchführung der Vergabeverfahren beauftragt, soweit diese über die in den ZVB-PS hinterlegten Leistungen hinausgehen. Zudem die Mitwirkung bei den energetischen Nachweisen sowie Zuarbeit zum Energieoptimierungsgutachten gemäß Anforderungen der EFRE-Förderung und die Zuarbeit zur Erstellung der notwendigen Unterlagen und Berechnungen für beihilferechtliche Bewertungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall wird zunächst die Leistungsstufe 1 - Projektvorbereitung - beauftragt. Über die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt.

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Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen des Leistungsbildes der Projektsteuerung gemäß HAV-KOM-Vertrag in den Leistungsstufen 1 bis 5. Das Leistungsbild ist durch die dem Vertrag zugrunde liegenden Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zum Projektsteuerungsvertrag (ZVB-PS, Fassung 2023) detailliert bestimmt. Als Besondere Leistung wird die Mitwirkung bei der Fördermittelbeantragung und -abrechnung, sowie die Unterstützung bei der Durchführung der Vergabeverfahren beauftragt, soweit diese über die in den ZVB-PS hinterlegten Leistungen hinausgehen. Zudem die Mitwirkung bei den energetischen Nachweisen sowie Zuarbeit zum Energieoptimierungsgutachten gemäß Anforderungen der EFRE-Förderung und die Zuarbeit zur Erstellung der notwendigen Unterlagen und Berechnungen für beihilferechtliche Bewertungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall wird zunächst die Leistungsstufe 1 - Projektvorbereitung - beauftragt. Über die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt.

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Vergabeunterlagen

Anl. 1_AVB-Arch, Ing_2021.pdf

PDF • 965.4 KB

Anl. 2_ZVB-PS_2024.pdf

PDF • 1.4 MB

Anl. 3_Verpflichtungserklärung.pdf

PDF • 700.2 KB

Anl. 4_PLATZHALTER_Honorarermittlung vom__.__.____.txt

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Anl. 5_PLATZHALTER_Eigenerklärung Bezug Russland.txt

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Anl. 6_PLATZHALTER_Textliche Ausführungen zu den Zuschlagskriterien.txt

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Anl. 7_Aufgabenbeschreibung_Projektsteuerung.pdf

PDF • 1.6 MB

ENTWURF_Vertrag_Projektsteuerung.pdf

PDF • 1.9 MB

08_v-c-2_Informationen_zur_Datenerhebung_0520.pdf

PDF • 95.2 KB

05_Matrix Stufe 1 Projektsteuerung.pdf

PDF • 133.0 KB

06_Matrix Stufe 2 Projektsteuerung.pdf

PDF • 202.6 KB

07_Honorarblatt_Projektsteuerung.pdf

PDF • 160.2 KB

03b_Anlage 3 Bewerbungsbogen_Projektdaten Referenzen.xlsx

XLSX • 21.6 KB

03a_Teilnahmeantrag_Bewerbungsbogen_PS.docx

DOCX • 120.4 KB

02_Aufgabenbeschreibung_Projektsteuerung.pdf

PDF • 1.6 MB

01_Verfahrensleitfaden inkl. Bewerbungsbedingungen PS.pdf

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