Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 SGB III ist die Heranführung an den Ausbildungsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemm-nissen. Das kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Arbeitslosen umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung ausgerichtet sind.
Zielgruppe sind arbeitsmarktferne jüngere erwerbsfähige Leistungsbezieher ab 18 bis 25 Jahre (in Einzelfällen bis max. 35 Jahre) mit multiplen Hemmnissen (insbesondere im Bereich der Schlüssel-qualifikationen, Sprache und sozialen Kompetenzen), die über einen längeren Zeitraum abgebaut werden müssen. Die Teilnehmer können nicht mehr beschult werden, Ziel ist die konkrete Heranführung an den 1. Ausbildungsmarkt bzw. 1. Arbeitsmarkt.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.