Rahmenvertrag über die Durchführung von Bestattungsdienstleistungen für den Naturfriedhof Grainet
Die Gemeinde Grainet ist gemäß Art. 7 Bestattungsgesetz (BestG) verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume auch für die Bestattung von Fehlgeburten, herzustellen und zu unterhalten, soweit dafür ein öffentliches Bedürfnis besteht. Gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12. November 2002 (AZ.: IB3-2475.25-2), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 6. September 2024 (BayMBl. Nr. 433) über die "Aufgaben der Gemeinden beim Vollzug des Bestattungsgesetzes (Bestattungsbekanntmachung - BestBek)", muss die Gemeinde ihre mit dem Betrieb von Bestattungseinrichtungen zusammenhängenden hoheitlichen Aufgaben nicht selbst durch eigenes Personal oder eigene Bestattungseinrichtungen erfüllen, sondern kann sich - soweit die Aufgabe dafür geeignet ist - auch privater Unternehmer bedienen, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht geeignet und zuverlässig sind. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Durchführung von Bestattungsdienstleistungen für den Naturfriedhof Grainet der nachfolgend genannten Leistungen, welche zu einem Festpreis für den Zeitraum vom 01.09.2026 bis 31.08.2031 erbracht werden sollen.
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Bewerbungsbogen, Stand 25.02.2026.pdf
PDF • 14.5 MB
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.