Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. §§ 33 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser und bauabschnittsweiser Beauftragung. Die Leistungsphasen 1 und 2 werden mit prozentual geringfügig reduziertem Leistungsbild beauftragt werden aufgrund der bereits erfolgten Projektentwicklung mit Machbarkeitsstudie, die LPH 3-9 vollumfänglich. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung (gemäß Auftragsbekanntmachung unter 5.1.1 Zweck: Optionen) können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen, Bauabschnitte oder Besonderer Leistungen abgeleitet werden. ---------- Die Gemeinde Aystetten plant die Neuordnung und Neugestaltung der Dorfmitte. Im ersten Bauabschnitt beinhaltet dies den Abbruch von Bestandsgebäuden und den Neubau des Rathauses mit Mensa insbesondere für die Nutzung durch die umliegenden Kinderbetreuungseinrichtungen. Im zweiten Bauabschnitt ist die Grundschule umzubauen, um die bisher von der Verwaltung genutzten Räume einer Hortnutzung zuzuführen. Ggf. sind hier auch kleinere Erweiterungen/Anbauten erforderlich, um das Raumprogramm abbilden zu können. Im dritten Bauabschnitt ist der Neubau eines Kindergartens angestrebt. In den Bauabschnitten selbst werden die Freiflächen zunächst nur als Provisorien entstehen und am Ende der Bauabschnitte als Ganzes erstellt werden. - Unter Umständen ist auf dem Areal ggf. auch die Errichtung einer Tiefgarage gem. § 41 ff HOAI 2021 zu planen und umzusetzen. - Zu einem späteren Zeitpunkt sind optional weitere Maßnahmen im Zuge der Neugestaltung der Dorfmitte geplant (z.B. Generalsanierung der Schule, Generalsanierung Haus Schneeweißchen und Rückbau der Container, sowie Außenanlagen Gesamtprojekt). Diese sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden dann in einem separaten Vergabeverfahren behandelt werden. ---------- In diesem Verfahren werden nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs die Teilnehmer, die zur Vergabeverhandlung eingeladen werden, ca. Mitte Oktober 2025 zur Angebotsabgabe inkl. der Einreichung eines planerischen Konzepts für den Neubau des Rathauses mit Mensa aufgefordert. Das planerische Konzept soll eine Weiterentwicklung der Projektentwicklung mit Machbarkeitsstudie darstellen und den Umgang mit dem differenzierten Raumprogramm und den funktionalen Anforderungen darstellen, sowie das städtebauliche Umfeld berücksichtigen. Die bisher erarbeiteten Unterlagen des vorbefassten Planers werden vom Auftraggeber allen Teilnehmern der 2. Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt werden, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Der Auftraggeber vergütet diese Lösungsvorschläge für das planerische Konzept mit 6.000 EUR brutto je Bieter. Die Tiefe der Ausarbeitung ist der Honorierung anzupassen. Nach Beauftragung wird bei den Teilleistungen der LPH 2 das Honorar für das planerische Konzept dem Verfahrenssieger in Abzug gebracht werden. ---------- Der AG bevorzugt eine Lösung mit Gebäuden, welche wartungsarm, langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten sind. Die Barrierefreiheit ist durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Der gesetzlich geforderte energetische Standard ist einzuhalten. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Gestalterisch ansprechende Gebäude werden erwartet. Der Neubau des Kindergartens ist in Holz-/Holzhybridbauweise möglich. ---------- Der Auftraggeber ordnet die Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume der Honorarzone III zu und erwartet in der Ausführungsphase eine hohe Ortspräsenz des Planers, sowie im Vorfeld die Zuarbeit und Unterstützung im Genehmigungsverfahren, im Zuwendungsverfahren bei der Regierung von Schwaben und ggf. bei der Bürgerinformation. ---------- Die Gesamtkosten (KG 200-700) Rathaus mit Mensa werden derzeit geschätzt auf ca. 6,5 Mio. Euro brutto (zzgl. Abbruchmaßnahmen, Neugestaltung Rathausplatz und Parkplatz/Tiefgarage). Die Kosten (KG 200-700) für die Umbaumaßnahmen an der Grundschule liegen geschätzt bei ca. 0,78 Mio Euro brutto. Die Kosten (KG 200-700) für den Neubau des Kindergartens werden aktuell geschätzt auf ca. 3 Mio. Euro. ---------- Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Ende 2025 / Anfang 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart sind für Januar/Februar 2026 vorgesehen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Rathauses mit Mensa sollen zum Winter 2028/2029 erfolgen. Die Fertigstellung des Umbaus der Grundschule soll bis 31.07.2029 und die Inbetriebnahme zum 01.09.2029 vollzogen sein. Der Neubau des Kindergartens soll bis 31.07.2030 und die Inbetriebnahme zum 01.09.2030 erfolgen. Der Projektabschluss (abgeschlossene Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) ist zum 31.12.2030 vorgesehen. ---------- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.