Der vorliegende Ausschreibungsgegenstand umfasst eine Konzession über Kommunikationsinfrastrukturen, welche unter die Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8 GWB fallen. Hieraus folgt, dass keine Bindung an das formale Vergaberecht einschließlich der Gewährung von Primärrechtsschutz besteht. Zur Gewährung eines transparenten und wettbewerbsfördernden Verfahrens wird sich bei der Verfahrensausgestaltung eng an den formellen Vorgaben des GWB und der KonzVgV bzw. VgV orientiert. Allein maßgeblich für die Verfahrensführung sind die Bestimmungen der Vergabeunterlagen sowie verfahrensleitende Anordnungen des Konzessionsgebers.
Unterversorgte Gebiete der Stadt Nordhorn sollen im Rahmen der Gigabit-Rahmenregelung des Bundes und der Gigabit-Richtlinie 2.0 mit einem flächendeckenden Glasfasernetz (FTTB/H) versorgt werden. Ziel ist eine möglichst flächendeckende Gigabitversorgung im Landkreis Grafschaft Bentheim. Zu diesem Zweck wird ein Betreiber für die Pachtung eines noch gesondert zu errichtenden passiven Breitbandnetzes gesucht. Der Pächter hat das Netz zu vermarkten, mit aktiver Technik auszustatten und zu betreiben. Ferner sind Bürger und Gewerbetreibende mit Telekommunikationsprodukten zu versorgen. Der Ausbau ist von einer, vom Pächter nachzuweisenden, Marktquote abhängig. Dafür hat der Verpächter die Vermarktung des Netzes verantwortlich zu besorgen. Die verfügbaren Endkundenprodukte (Telefon, Internet und TV) sind zu marktkonformen Preisen anzubieten und müssen den wachsenden Bedarfen für die Dauer des Pachtvertrages entsprechen. Auch die Ausstattung des Netzes mit aktiver Technik ist den jeweiligen Anforderungen anzupassen und bei Bedarf aufzurüsten. Der Pächter muss Open-Access auf physikalischer (passive Infrastruktur) und logischer Ebene (Vorleistungsprodukte, insbesondere Bitstream) jederzeit gewährleisten. Genauere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen
Weitere bislang unterversorgte Adresspunkte in der Stadt Nordhorn sollen im Rahmen der Gigabit-Rahmenregelung des Bundes und der Gigabit-Richtlinie 2.0 mit einem flächendeckenden Glasfasernetz (FTTB/H) erschlossen werden. Ziel ist die vollständige Schließung der Versorgungslücken und eine möglichst flächendeckende Gigabitversorgung im Landkreis Grafschaft Bentheim. Gesucht wird ein Betreiber für die Pachtung eines noch gesondert zu errichtenden passiven Breitbandnetzes. Der Pächter hat das Netz zu vermarkten, mit aktiver Technik auszustatten und zu betreiben sowie Bürger und Gewerbetreibende mit Telekommunikationsprodukten zu versorgen. Der Ausbau ist von einer, vom Pächter nachzuweisenden, Marktquote abhängig; der Verpächter übernimmt hierfür die verantwortliche Vermarktung des Netzes. Die verfügbaren Endkundenprodukte (Telefon, Internet und TV) sind zu marktkonformen Preisen anzubieten und für die gesamte Laufzeit des Pachtvertrages bedarfsgerecht fortzuentwickeln. Die aktive Technik ist entsprechend den Anforderungen anzupassen und bei Bedarf aufzurüsten. Open-Access ist durch den Pächter auf physikalischer und logischer Ebene (einschließlich standardisierter Vorleistungsprodukte wie Bitstream) diskriminierungsfrei sicherzustellen. Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.