Gegenstand dieser Ausschreibung sind Ingenieurleistungen der Leistungsbilder Tragwerksplanung und technische Ausrüstung für die Planung und Durchführung des Neubaus der kommunalen Kindertagesstätte in Billigheim-Ingenheim.
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI für den Neubau der kommunalen Kindertagesstätte in Billigheim-Ingenheim Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: A. Raumprogramm Der Auftraggeber hat in der Leistungsbeschreibung Anlage 12 zur Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt die Anforderungen an die Leistung im Einzelnen beschrieben. Diese Anforderungen werden Bestandteil des abzuschließenden Vertrages. Technische Aspekte: Der Neubau der KiTa soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus Anlage 12 zur Auftragsbekanntmachung. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Als besondere Leistung ist zudem die Bauphysik zu erbringen. Hierzu steht es den Bietern frei, zur Leistungserbringung auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6, sowie 8 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Gemeinsam mit dieser Ausschreibung erfolgt die Ausschreibung von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung. Die Ausschreibung der Objektplanung ist nahezu abgeschlossen. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen in Abstimmung mit dem Objektplaner bis zum 4. Quartal 2025 vollständig erbracht werden. Zwischen den Leistungsphasen 3 und 4 soll ein Förderantrag im Rahmen der KiTa-Förderung gestellt werden. Die Vorgaben aus dem Förderbescheid sind für den Auftragnehmer verbindlich. - Geplanter Baubeginn ist für das III./IV. Quartal 2026 vorgesehen. Geplante Inbetriebnahme soll im IV. Quartal 2027/ I. Quartal 2028 erfolgen.
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Gebäudeausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI Los 2 Anlagengruppen 1, 2 und 3 für den Neubau der Kindertagesstätte in Billigheim-Ingenheim. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: A. Raumprogramm Das Raumprogramm sowie sämtliche Anforderungen an die Ausführung hat der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung Anlage 12 zur Auftragsbekanntmachung definiert. Diese wird Bestandteil des Vertrages. B. Technische Aspekte: Der Neubau der KiTa soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus Anlage 12 zur Auftragsbekanntmachung. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes für jedes Los die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Los 1 Anlagengruppen 1, 2, 3, Los 2 Anlagengruppen 4, 5 und 7.1 und optional 6, falls eine Aufzugsplanung in Betracht kommt und diese nicht dem Objektplaner übertragen wird (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung. Die Ausschreibung der Objektplanung Architektenleistungen ist bereist fortgeschritten. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen in Abstimmung mit dem Objektplaner bis zum 4. Quartal 2025 vollständig erbracht werden. Zwischen den Leistungsphasen 3 und 4 soll ein Förderantrag im Rahmen der KiTa-Förderung gestellt werden. Die Vorgaben aus dem Förderbescheid sind für den Auftragnehmer verbindlich. - Geplanter Baubeginn ist für das III./IV. Quartal 2026 vorgesehen. Geplante Inbetriebnahme soll im IV. Quartal 2027/ I. Quartal 2028 erfolgen.
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Gebäudeausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI Los 3 Anlagengruppen 4, 5, 7.1 (teilweise) und optional 6 für den Neubau der Kindertagesstätte in Billigheim-Ingenheim. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: A. Raumprogramm Das Raumprogramm sowie sämtliche Anforderungen an die Ausführung hat der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung Anlage 12 zur Auftragsbekanntmachung definiert. Diese wird Bestandteil des Vertrages. B. Technische Aspekte: Der Neubau der KiTa soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus Anlage 12 zur Auftragsbekanntmachung. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes für jedes Los die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Los 1 Anlagengruppen 1, 2, 3, Los 2 Anlagengruppen 4, 5 und 7.1 und optional 6, falls eine Aufzugsplanung in Betracht kommt und diese nicht dem Objektplaner übertragen wird (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung. Die Ausschreibung der Objektplanung Architektenleistungen ist bereist fortgeschritten. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen in Abstimmung mit dem Objektplaner bis zum 4. Quartal 2025 vollständig erbracht werden. Zwischen den Leistungsphasen 3 und 4 soll ein Förderantrag im Rahmen der KiTa-Förderung gestellt werden. Die Vorgaben aus dem Förderbescheid sind für den Auftragnehmer verbindlich. - Geplanter Baubeginn ist für das III./IV. Quartal 2026 vorgesehen. Geplante Inbetriebnahme soll im IV. Quartal 2027/ I. Quartal 2028 erfolgen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.