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Projekt-ID: #25-VgV087

Neubau Friedrichsausteg Ulm / Neu-Ulm

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22.05.25 Frist

Projektbeschreibung

WETTBEWERBSGEGENSTAND Der Friedrichsausteg überspannt die Donau bei Flusskilometer 2583,6. Er liegt je etwa hälftig auf dem Gebiet der Städte Ulm und Neu-Ulm sowie der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern. Der Steg ist für den Fuß- und Radverkehr zwischen dem Neu-Ulmer Stadtteil Offenhausen und der Ulmer Parkanlage „Friedrichsau“ von großer Bedeutung. Die 1976 errichtete freigespannte Spannbetonbrücke (Dreifeldtrogbrücke, Spannweite ca. 87,4 m) befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und weist standsicherheitsrelevante Schäden auf, die wirtschaftlich nicht mit vertretbarem Aufwand zu beheben sind. Zudem hat das Bauwerk funktionale Mängel (geringe Wegbreite von ca. 4 m, Längsneigung von ca. 10%). Der Gemeinderat der Stadt Ulm und der Stadtrat der Stadt Neu-Ulm haben daher am 07.06.2024 eine Planungsvereinbarung beschlossen, mit dem Ziel bis zum Jahr 2028 gemeinsam einen Ersatzneubau zu realisieren. Die Federführung bei der Planung des Ersatzneubaus liegt bei der Stadt Neu-Ulm. Hauptsächlicher Zweck des Wettbewerbs ist es, unterschiedliche Lösungsvorschläge für die geschilderte komplexe Aufgabenstellung zu erhalten und im Rahmen der Preisträgerentscheidung geeignete Planungsbüros zu ermitteln. Im Anschluss an den Wettbewerb ist mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach § 80 VgV vorgesehen.

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WETTBEWERBSGEGENSTAND Der Friedrichsausteg überspannt die Donau bei Flusskilometer 2583,6. Er liegt je etwa hälftig auf dem Gebiet der Städte Ulm und Neu-Ulm sowie der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern. Der Steg ist für den Fuß- und Radverkehr zwischen dem Neu-Ulmer Stadtteil Offenhausen und der Ulmer Parkanlage „Friedrichsau“ von großer Bedeutung. Die 1976 errichtete freigespannte Spannbetonbrücke (Dreifeldtrogbrücke, Spannweite ca. 87,4 m) befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und weist standsicherheitsrelevante Schäden auf, die wirtschaftlich nicht mit vertretbarem Aufwand zu beheben sind. Zudem hat das Bauwerk funktionale Mängel (geringe Wegbreite von ca. 4 m, Längsneigung von ca. 10%). Der Gemeinderat der Stadt Ulm und der Stadtrat der Stadt Neu-Ulm haben daher am 07.06.2024 eine Planungsvereinbarung beschlossen, mit dem Ziel bis zum Jahr 2028 gemeinsam einen Ersatzneubau zu realisieren. Die Federführung bei der Planung des Ersatzneubaus liegt bei der Stadt Neu-Ulm. Hauptsächlicher Zweck des Wettbewerbs ist es, unterschiedliche Lösungsvorschläge für die geschilderte komplexe Aufgabenstellung zu erhalten und im Rahmen der Preisträgerentscheidung geeignete Planungsbüros zu ermitteln. Im Anschluss an den Wettbewerb ist mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach § 80 VgV vorgesehen

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