Die öffentlichen Spielplätze, Verkehrsgrün und Grünanlagen inkl. der zu den Flächen gehörenden Wege und Plätze, sind von jeglichem Unrat / Abfall (u.a. auch z. B. Glasbruch, Kronkorken, Tabakfilter, Leergut, Fäkalien, etc.) zu säubern. In den Flächen integrierte Treppen sind bei der Reinigung grundsätzlich mit abzukehren und zu den Flächen zugehörige Abfallbehälter sind komplett zu leeren d.h., auch neben den Abfallbehälter gefallener Müll oder auch z.B. Sand ist zu entfernen. Feuerstellen sind zudem zu säubern und die Brandreste komplett (auch Holzreste + Asche) zu entsorgen.
Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.
Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.
Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.
Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.
Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.
Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.