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Projekt-ID: #LfU_13_10/2025

Beschaffung optischer Messgeräte zur Erfassung von PM2,5 / PM10 Staubfraktionskonzentrationen

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04.08.25 Frist

Projektbeschreibung

Das Landesamt für Umwelt (LfU) betreibt im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Um-welt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz seit 1978 das zentrale Immissionsmessnetz "ZI-MEN". Das Messnetz dient der Erfüllung der gesetzlichen Messverpflichtung nach der 39. BImSchV und der Überwachung, der in ihr festgelegten Ziel- und Grenzwerte. In diesem Kon-text wird der Luftschadstoff Feinstaub mit den Fraktionen PM10 und PM2,5 an 24 Messstellen mit kontinuierlich registrierenden Analysatoren bestimmt. Die derzeit dafür eingesetzten Geräte sind am Ende ihrer Betriebszeit angelangt, weswegen in den nächsten vier Jahren sukzessiv alle 29 Messplätze des Luftmessnetzes durch aktuelle Messtechnik ersetzt werden sollen. Aus diesem Grund soll mit dem hier zugrunde liegenden Vergabeverfahren eine Rahmenvereinba-rung mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen werden. Das Messnetz soll künftig mit Messgeräten bestückt werden, die mit rein optischer Analytik die Feinstaubfraktionen PM 10 und PM 2,5 in einem Gerät bestimmen können.

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1 Los

Als eine Einheit "Messgerät" wird nachfolgend der gesamte Messplatz, sprich das Messgerät inkl. aller zum Betrieb notwendigen Peripherien (Probenahmerohr, Dachdurchführung, Probenahmekopf, Wetterstation etc.) verstanden. Die hier beschriebene Leistung umfasst die reine Lieferleistung der Messplätze an den in Ziff. 3.1 genannten Erfüllungsort und eine Erst-schulung. Die Installation und Inbetriebnahme der Messplätze in den Messstationen wird sei-tens des LfU ausgeführt. Alle erforderlichen Unterlagen und Beschreibungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die Lieferung der Einheit "Messgerät" je Messplatz ist je Gerät in Pos. 1 im Preisblatt (Formular 302) anzubieten. Umfang (1) Die Rahmenvereinbarung (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit einer Obergrenze von 29 Geräten, bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit, abgeschlossen. (2) Der Auftraggeber beabsichtigt, pro Kalenderjahr etwa 8 Geräte abzurufen. Ein Abnahmeanspruch des Auftragsnehmers besteht nicht. (3) Je nach Angebotspreis und verfügbarer Haushaltsmittel beabsichtigt der Auftraggeber, noch im Kalenderjahr 2025 zwischen 5 und 8 Geräte zu beschaffen. Für das Kalenderjahr 2025 wird daher abweichend von der Regelung in (1) eine verbindliche Abnahme von min. 4 Geräten vereinbart. Diese sind nach Beauftragung, welche unmittelbar nach der Zuschlagserteilung erfolgen wird, bis spätestens 12.12.2025 an den Lieferort gemäß Ziff. 3.1 zu liefern.

Vertragslaufzeit 28.09.2025 – 27.09.2029

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