Verwertung von Grünabfall
Übernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.
Übernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.
Übernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.
Übernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.
Übernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.
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Übernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.