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Projekt-ID: #25_8654

Gestellung von Fahrpersonal und Gasspürern für Messfahrten und anschließende Validierungen auf dem EWE-Verteilnetz zur Identifikation und Berichterstattung von Leckagen

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06.02.26 Frist

Projektbeschreibung

Der Auftraggeber plant die Vergabe von Dienstleistungen im Bereich fahrzeuggestützter Messtechnik innerhalb des Gasverteilnetzes zu vergeben. Grundlage ist die EU-Verordnung zur Reduzierung von Methanemissionen im Energiesektor. Die Leistungen gliedern sich in zwei Hauptbereiche: "Messfahrten" und "Gasspürarbeiten". 1. Messfahrten EWE Netz GmbH (im Folgenden "AG" genannt) führt im Versorgungsgebiet fahrzeuggestützte Messungen zur Ermittlung von Methanemissionen gemäß der EU-Verordnung 2024/1787 ("Methanemissionsverordnung") durch. Diese Messungen werden im Folgenden als "Messfahrten" bezeichnet. Die Untersuchungen erfolgen im Bundesland Niedersachsen. Zum Einsatz kommt ein windgestütztes Messsystem der Firma Picarro, das auf Fahrzeugen der EWE NETZ installiert ist. Es stehen zwei Fahrzeuge zur Verfügung. Die Messfahrten erfolgen werktags in den Nachtstunden. Es sind je Fahrzeug mindestens 3.600 km Netz binnen 12 Monaten zu überprüfen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt pauschal pro Monat. 2. Gasspürarbeiten für die Validierung von Verdachtsfällen und Untersuchungen von GAPS Die Validierung der im Rahmen der Messfahrten ermittelten Verdachtsflächen ("LISA") sowie der nicht durch die fahrzeuggestützte Messung erfassten Leitungsabschnitte ("GAP") erfolgt möglichst zeitnah im Anschluss an die Messfahrten. Hierzu wird Handmesstechnik eingesetzt. Die Arbeiten werden von zertifizierten Gasspürern gemäß den Vorgaben der nachstehenden Merkblätter zur Rohrnetzüberprüfung (RNÜ) durchgeführt. - DVGW-Arbeitsblatt G 465-1 "Überprüfen von Gasrohrnetzen mit einem Betriebsdruck bis 16 bar" - DVGW-Merkblatt G 465-3 "Gasaustritte an Gasleitungen in Gasrohrnetzen bis 16 bar - Lokalisation, Klassifikation, Umgang mit Gasaustritten" - DVGW-Merkblätter G 465-4 ff. Die Gasspürarbeiten erfolgen werktägig tagsüber. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt pauschal pro Monat. Beauftragungszeiträume: - Juli 2026 bis Dezember 2026: pro Fahrzeug 1.800 km vollständig geprüfte Leitungen (in Summe mit zwei Fahrzeugen 3.600 km) und - Januar 2027 bis Juni 2027 pro Fahrzeug 1.800 km vollständig geprüfte Leitungen (in Summe mit zwei Fahrzeugen 3.600 km). Ein Leitungsabschnitt gilt als vollständig überprüft, wenn er sechs Mal abgefahren wurde. Inkl. Validierung der aus der Befahrung entstandenen LISA`s und Nachkontrolle der GAPS an Leitungen im öffentlichen Bereich.

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1. Anforderungen an das Personal Zu den Aufgaben des Messfahrers gehören: - Führung des Fahrzeugs, - Bedienung des Messystems, - Telefonische Sofortmeldung bei der zentralen Meldestelle der EWE (FSO) im Fall von Grenzwertüberschreitungen, - Betankung Kontrolle, Nachfüllen aller Betriebsstoffe (Kosten trägt AG), - Regelmäßige Innenreinigung Fahrzeug, - Regelmäßige Außenreinigung Fahrzeug (Kosten Waschanlage trägt AG). Sicheres Abstellen und Verwahren des Messfahrzeugs während Zeiträumen der Nichtbefahrung. Der AN hat sicherzustellen, dass das Messfahrzeug in den Zeiträumen, in denen keine Befahrung erfolgt, ordnungsgemäß und sicher abgestellt sowie gegen unbefugte Nutzung geschützt wird. Dies umfasst geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Fahrzeugs und der darin befindlichen Messtechnik. Das Abstellen hat grundsätzlich auf privaten Parkflächen zu erfolgen. Zu den Aufgaben des Gasspürers gehören: - Durchführung und Dokumentation der Validierungen, - Ggf. Klassifizierung von bestätigten Gasaustritten, - Durchführung Überprüfung der GAPS von Verteilleitungen und ggf. Netzanschlussleitungen. Messfahrer - Gültiger Führerschein Klasse B. Gasspürer - Gültiger Führerschein Klasse B. - Erfolgreich abgeschlossene Schulung bzw. Wiederholungsschulung gemäß DVGW-Arbeitsblattes G 468-2 sowie der jährlich durchzuführenden internen Schulung gemäß G 468-1 für den Ausführungszeitraum. - Geprüfter Rohrnetzprüfer nach DVGW-Arbeitsblatt G 468-2. 2. Anforderungen an das Unternehmen Das Unternehmen des AN muss nach den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 468-1 zertifiziert sein.

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