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Projekt-ID: #LfU_13_04/2025

Rahmenvereinbarung zur Betriebsunterstützung und für Anpassungsentwicklungen der Fachanwendung eAbwasser in der Wasserwirtschaftsverwaltung RLP

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17.02.25 Frist

Projektbeschreibung

1. Gegenstand der Beschaffung Das Landesamt für Umwelt (Auftraggeber, nachfolgend AG), beabsichtigt im Wege eines offenen Verfahrens eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT Erstellungsvertrages für die laufende Betriebsunterstützung sowie Anpassungs- und Weiterentwicklungen der Individualsoftware "eAbwasser" abzuschließen. 2. Fachanwendung und technisches Umfeld 2.1. Fachanwendung Die Fachanwendung "eAbwasser" ist das zentrale System zur Stammdaten- und Bescheidsverwaltung der Abwasseranlagen in Rheinland-Pfalz für die Fachreferate des Gewässerschutzes in den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGDn). Die Anwendung ist seit rund zwei Jahren produktiv im Einsatz und hatte damit die seit über 15 Jahren im Einsatz befindlichen Altanwendungen für diese Aufgaben abgelöst. Ab 2025 können Betreiber von Abwasseranlagen außerdem die Messwerte der Jahresberichte zur Selbstüberwachung über eAbwasser an die SGDn übermitteln. Mit der Entwicklung des Moduls für die Jahresberichte wurde Mitte 2023 begonnen, wobei die Entwicklungsarbeiten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen sind und auch in 2025 noch weitere Anpassungen erforderlich sein werden. 2.2. Dokumentation Die Fachanwendung wurde auf Basis des als Anlage 1 dieser Leistungsbeschreibung beiliegenden Lastenheftes entwickelt. Seit der Inbetriebnahme wurden zwar noch weitere Anpassungen vorgenommen, jedoch ist das Lastenheft im Wesentlichen weiterhin zutreffend und kann somit als Grundlage zum Verständnis der Anwendung und zur Aufwandskalkulation herangezogen werden. 2.3 Technisches Umfeld Die Fachanwendung eAbwasser stellt mit den Stamm- und Bescheiddaten der Abwasseranlagen eine wesentliche Datengrundlage für die Fachanwendung zur Abwasserabgabenerhebung eAbwAG sowie des Laborinformationssystems LIMS. eAbwasser nutzt seinerseits Daten des Digitalen Wasserbuchs. Die Systemkomponenten der Fachanwendung eAbwasser laufen mit der Produktions- und Testumgebung auf einem virtuellen Server mit dem Betriebssystem Windows Server. Alle Daten und Konfigurationen der Fachanwendung werden in einem Datenbank-Schema der zentralen ORACLE-Datenbank verwaltet. Anwendungs- und Datenbankserver stehen in der DMZ des Rechnerraums des LfU. Die Server sind über Firewalls gegenüber dem Internet und dem Intranet abgeschirmt. Die gesamte Testumgebung befindet sich im Intranet.

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1 Los

Die durch den AN zu erbringenden Leistungen umfassen die folgenden Leistungsbereiche: a) Betriebsunterstützung für die Anwendung eAbwasser b) Anpassungsentwicklungen der Anwendung eAbwasser Details, soweit diese nicht in Ziffern 3 und 4 dieser Leistungsbeschreibung angeführt sind, werden im "EVB-IT Erstellungsvertrag" (Formular 414) geregelt. 3.1.1. Leistungsbereich a): Betriebsunterstützung Zum Zeitpunkt der Bedarfsermittlung ist dem AG bekannt, dass zu den nachfolgenden Themen ein Unterstützungsbedarf seitens des AN im laufenden Betrieb der Fachanwendung eAbwasser besteht. Diese dienen an dieser Stelle zur Erläuterung und sind nicht abschließend für alle Themen dargestellt, zu denen über die Vertragslaufzeit ggf. Unterstützungsleistungen nötig werden können: - Unterstützung bei Störungssuche und -behebung - Regelmäßige Überprüfung und proaktive Aktualisierung der Anwendungssoftware durch den AN - Unterstützung bei Anwenderfragen. 3.1.2. Leistungsbereich b): Anpassungsentwicklungen Für den Leistungsbereich Anpassungsentwicklungen wird eine Rahmenvereinbarung für die zu erbringenden Werke abgeschlossen. Der AG wird den sich im laufenden Betrieb ergebenden Bedarf an notwendigen Anpassungsentwicklungen fallweise in Auftragsblöcken zusammenfassen. Der AG erstellt für jeden Auftragsblock eine Leistungsbeschreibung. Der AN wird in-nerhalb von 5 Werktagen (Montag - Freitag) nach Eingang der Aufforderung des AG unter Zugrundelegung der Leistungsbeschreibung ein Realisierungsangebot auf Basis des angebotenen Stundensatzes (Formular 302, Preisblatt Pos. 1) erstellen, aus dem die Stundenkalkulation je Einzelleistung aus-führlich hervorgeht. Bei Bedarf kann der AG mit dem AN im Rahmen einer Verhandlungs-runde über die Art und Weise der Umsetzung und die Höhe der zugrundeliegenden Stunden-anzahl verhandeln. An diesen Verhandlungen muss von Seiten des AN der Pro-jektleiter beteiligt sein. Sofern ein Einvernehmen hergestellt wird, erstellt der AN ein entsprechend überarbeitetes Realisierungsangebot. Zugleich werden vom AN die einzelnen Anforderungen mit dem jeweils zugehörigen Realisierungskonzept als "Ticket" in das Ticketsystem (siehe 3.1.1.4) aufgenommen. Hierbei werden ggf. auch noch zu klärende Details, mögliche Ausführungsvarianten und andere das Angebot weiter konkretisierende Punkte zu dem jeweiligen Ticket aufgenommen. Weitere technisch-funktionale Details, die sich nach Beginn der Leistungserbringung ergeben, werden vom AN im Ticketsystem nachgeführt, um damit eine fortlaufende Dokumentation von Anforderung und zugehöriger Realisierung sicherzustellen. Abnahme und Inbetriebnahme von Anpassungsentwicklungen Nach Abschluss der Entwicklungsarbeiten für die mit einem Auftragsblock beauftragten Anpassungsentwicklungen erklärt der AN die Abnahmebereitschaft auf dem Testsystem des AG. Der AG führt alle aus seiner Sicht erforderlichen Testläufe durch, um die Betriebsbereitschaft der Fachanwendung eAbwasser nach Durchführung der Entwicklungsarbeiten festzustellen. Wird hierbei ein kritischer (= betriebsverhindernder) oder schwerwiegender (= betriebsbehindernder) Mangel festgestellt, so wird der Abnahmetest als nicht bestanden beendet. Der AN wird alle festgestellten Mängel umgehend beheben und im Anschluss die Anwendung erneut zur Abnahme bereitstellen. Alle übrigen festgestellten Mängel werden vom AG in eine Mängelliste als Bestandteil der Abnahmeerklärung aufgenommen. Der AN ergänzt die Mängelliste nach Beendigung des Abnahmetests mit einem verbindlichen Datum zur Mängelbeseitigung, und der AG erklärt anschließend die Anwendung als "abgenommen mit Mängeln". Erfolgt der Abnahmetest fehlerfrei, erklärt der AG die Anwendung als "abgenommen ohne Mängel". Die Mängelbehebung ist Bestandteil des jeweiligen Auftragsblocks und des damit beauftragten Stundenkontingents. Somit können ggf. zusätzlich anfallende Stunden zur Mängelbehebung nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die Inbetriebnahme dieser im Zuge des Auftragsblocks durchgeführten Anpassungsentwicklungen erfolgt sodann nach Abnahme und Beseitigung aller festgestellten Mängel durch die AN durch Installation auf dem Produktionssystem und abschließender Durchführung aller hierzu ggf. notwendigen Migrationsarbeiten. Mit der erfolgreichen Inbetriebnahme ist der Auftragsblock abgeschlossen. Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte für die in Ziffer 3.1 genannten Leistungsbereiche a) Betriebsunterstützung und b) Anpassungs-entwicklungen zusammen mit folgendem Stundenbedarf: - 2025: 600 Stunden - 2026: 600 Stunden - 2027: 600 Stunden - 2028: 600 Stunden Die Kalkulation basiert einer 50:50 Aufteilung zu beiden Leistungsbereichen und einer linearen Gleichverteilung des Arbeitsanfalls über den Vertragszeitraum, der jedoch z. B. je nach Häufigkeit und Schwere von Fehlern abweichen kann. Ein Anspruch des AN auf Erbringung des o.g. Bedarfs besteht nicht. Der Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Rahmenvereinbarung in Form eines EVB-IT-Erstellungsvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit jährlichen Obergrenzen gemäß der o.g. Aufteilung abgeschlossen. Da es sich bei den vorgenannten Stundenbedarfen nur um eine Schätzung des AGs handelt, kann es im jeweiligen Jahr vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages. Dazu können nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente aus Vorjahren herangezogen werden. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen, sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahren möglich.

Vertragslaufzeit 20.03.2025 – 20.04.2029

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