Es soll eine sachsenweit tätige Landeskompetenzstelle mit Informations-, Beratungs- und Vernetzungsleistungen etabliert werden, die vorrangig bei Fragen zu Fördermöglichkeiten, Bildungsangeboten im Rahmen der Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Nutzung gem. SGB XI in Verbindung mit SGB V sowie zu weiteren Möglichkeiten im Rahmen der "Digitalisierung in der Pflege" wie Digitale Pflegeanwendungen, Ambient Assisted Living-Lösungen u.ä. informiert und berät. Die Beratung soll unabhängig und neutral erfolgen. Es sind hierzu Informations- und Beratungsmaterialien mit Aufnahme des Betriebes der Landeskompetenzstelle zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Materialien sind im Verlauf in Abstimmung mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den einzelnen Themenbereichen und dem Bedarf der Einrichtungen anzupassen und weiterzuentwickeln. Schulungen des Personals in den Pflegeeinrichtungen sollen nicht konzipiert und durchgeführt werden. Es ist dabei kein eigener Showroom bzw. kein eigenes Praxislabor o.ä. einzurichten. Hierbei soll eher mit vorhandenen Akteuren in Sachsen partnerschaftlich kooperiert werden. Adressaten der Leistungen der Landeskompetenzstelle: Das Angebot soll allen Leistungserbringern im Bereich Pflege in Sachsen zur Verfügung stehen. Es richtet sich an diejenigen, die Beratung in den genannten Bereichen "Anschluss an die TI" und Digitalisierung suchen. Weiterhin soll die Landeskompetenzstelle die übergreifende Vernetzung und den Aufbau eines sachsenweiten Austausch- und Informationsnetzwerkes unterstützen, um die Projektumsetzungen der einzelnen Einrichtungen bzw. Träger zu beschleunigen. Eine örtliche Ansiedlung der Landeskompetenzstelle in Sachsen ist vorerst nicht notwendig. Grundsätzlich ist eine gute Verkehrsanbindung für die notwendige Präsenz der beratenden Personen in den Pflegeeinrichtungen in Sachsen jedoch notwendig.
Es soll eine sachsenweit tätige Landeskompetenzstelle mit Informations-, Beratungs- und Vernetzungsleistungen etabliert werden, die vorrangig bei Fragen zu Fördermöglichkeiten, Bildungsangeboten im Rahmen der Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Nutzung gem. SGB XI in Verbindung mit SGB V sowie zu weiteren Möglichkeiten im Rahmen der "Digitalisierung in der Pflege" wie Digitale Pflegeanwendungen, Ambient Assisted Living-Lösungen u.ä. informiert und berät. Die Beratung soll unabhängig und neutral erfolgen. Es sind hierzu Informations- und Beratungsmaterialien mit Aufnahme des Betriebes der Landeskompetenzstelle zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Materialien sind im Verlauf in Abstimmung mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den einzelnen Themenbereichen und dem Bedarf der Einrichtungen anzupassen und weiterzuentwickeln. Schulungen des Personals in den Pflegeeinrichtungen sollen nicht konzipiert und durchgeführt werden. Es ist dabei kein eigener Showroom bzw. kein eigenes Praxislabor o.ä. einzurichten. Hierbei soll eher mit vorhandenen Akteuren in Sachsen partnerschaftlich kooperiert werden. Absprachen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgen auch in den monatlichen jour fixe, welche vorrangig als Videokonferenzstattfinden. Das Protokoll zu den jour fixe führt der Auftragnehmer. Leistungsbestandteile im Einzelnen siehe Ziffer 3.1 Teil A der Leistungsbeschreibung Ausführungszeiträume siehe Ziffer 3.2 Teil A der Leistungsbeschreibung
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.