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Projekt-ID: #LOT-0001 E23465451

Rahmenvereinbarung über den Abruf von SEV-Leistungen im Stadtgebiet Bielefeld für die Sommerferien 2026

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30.03.26 Frist

Projektbeschreibung

Durchführung von Omnibusfahrten als Stadt-Bahn-Ersatzverkehr für die Sanierung Haltestelle Rathaus, Gleisüberweg Hermannstraße/Niederwall und Gleisübergang Oelmühlenstraße/Teutoburger Straße

Lose

4 Lose

Im Rahmen umfangreicher Baumaßnahmen ab 20. Juli 2026 im Stadtbahnnetz der Stadt Bielefeld wird ein Stadtbahnersatzverkehr (SEV) unter der Bezeichnung „Stadt-Bahn-Ersatzverkehr für die Sanierung Haltestelle Rathaus, Gleisüberweg Hermannstraße/Niederwall und Gleisübergang Oelmühlenstraße/Teutoburger Straße“ eingerichtet. Die durch die Baumaßnahmen im Stadtbahn-Netz gesperrten Streckenabschnitte erfordern einen umfangreichen Stadtbahn-Ersatzverkehr zwischen den einzelnen verbleibenden Verkehrsästen. Alle Verkehrsäste werden mit einer einzigen StadtBahn-Ersatzverkehrslinie, SEV 4, miteinander verbunden. Es werden 4 Lose ausgeschrieben mit je 3 bis 4 Gelenkbusse. Die voraussichtlich zu erwarteten km- und Stundenleistungen sowie die aktuellen Plandaten finden Sie in der Leistungsbeschreibung und den entsprechenden Kurskarten. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung kann die Auftraggeberin die Erbringung der definierten Dienstleistungen zu den vom AN verbindlich Preisen bis zu den Höchstmengen abrufen. Eine Verpflichtung zur Abnahme eines Mindestmenge für die Auftraggeberin besteht nicht. Welcher Bedarf vorliegt, wird einzig und allein durch die Auftraggeberin definiert und bestimmt und entsprechend der vertraglichen Regelungen beauftragt. Es besteht keine Mindestabnahmepflicht für die Auftraggeberin. Die Vorausschau entsprechend der Leistungsbeschreibung und der dort hinterlegten Kurskarten dient nur zur Orientierung. Eine Beauftragung findet erst durch einen separaten Abruf der Auftraggeberin über den Rahmenvertrag statt.

Im Rahmen umfangreicher Baumaßnahmen ab 20. Juli 2026 im Stadtbahnnetz der Stadt Bielefeld wird ein Stadtbahnersatzverkehr (SEV) unter der Bezeichnung „Stadt-Bahn-Ersatzverkehr für die Sanierung Haltestelle Rathaus, Gleisüberweg Hermannstraße/Niederwall und Gleisübergang Oelmühlenstraße/Teutoburger Straße“ eingerichtet. Die durch die Baumaßnahmen im Stadtbahn-Netz gesperrten Streckenabschnitte erfordern einen umfangreichen Stadtbahn-Ersatzverkehr zwischen den einzelnen verbleibenden Verkehrsästen. Alle Verkehrsäste werden mit einer einzigen StadtBahn-Ersatzverkehrslinie, SEV 4, miteinander verbunden. Es werden 4 Lose ausgeschrieben mit je 3 bis 4 Gelenkbusse. Die voraussichtlich zu erwarteten km- und Stundenleistungen sowie die aktuellen Plandaten finden Sie in der Leistungsbeschreibung und den entsprechenden Kurskarten. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung kann die Auftraggeberin die Erbringung der definierten Dienstleistungen zu den vom AN verbindlich Preisen bis zu den Höchstmengen abrufen. Eine Verpflichtung zur Abnahme eines Mindestmenge für die Auftraggeberin besteht nicht. Welcher Bedarf vorliegt, wird einzig und allein durch die Auftraggeberin definiert und bestimmt und entsprechend der vertraglichen Regelungen beauftragt. Es besteht keine Mindestabnahmepflicht für die Auftraggeberin. Die Vorausschau entsprechend der Leistungsbeschreibung und der dort hinterlegten Kurskarten dient nur zur Orientierung. Eine Beauftragung findet erst durch einen separaten Abruf der Auftraggeberin über den Rahmenvertrag statt.

Im Rahmen umfangreicher Baumaßnahmen ab 20. Juli 2026 im Stadtbahnnetz der Stadt Bielefeld wird ein Stadtbahnersatzverkehr (SEV) unter der Bezeichnung „Stadt-Bahn-Ersatzverkehr für die Sanierung Haltestelle Rathaus, Gleisüberweg Hermannstraße/Niederwall und Gleisübergang Oelmühlenstraße/Teutoburger Straße“ eingerichtet. Die durch die Baumaßnahmen im Stadtbahn-Netz gesperrten Streckenabschnitte erfordern einen umfangreichen Stadtbahn-Ersatzverkehr zwischen den einzelnen verbleibenden Verkehrsästen. Alle Verkehrsäste werden mit einer einzigen StadtBahn-Ersatzverkehrslinie, SEV 4, miteinander verbunden. Es werden 4 Lose ausgeschrieben mit je 3 bis 4 Gelenkbusse. Die voraussichtlich zu erwarteten km- und Stundenleistungen sowie die aktuellen Plandaten finden Sie in der Leistungsbeschreibung und den entsprechenden Kurskarten. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung kann die Auftraggeberin die Erbringung der definierten Dienstleistungen zu den vom AN verbindlich Preisen bis zu den Höchstmengen abrufen. Eine Verpflichtung zur Abnahme eines Mindestmenge für die Auftraggeberin besteht nicht. Welcher Bedarf vorliegt, wird einzig und allein durch die Auftraggeberin definiert und bestimmt und entsprechend der vertraglichen Regelungen beauftragt. Es besteht keine Mindestabnahmepflicht für die Auftraggeberin. Die Vorausschau entsprechend der Leistungsbeschreibung und der dort hinterlegten Kurskarten dient nur zur Orientierung. Eine Beauftragung findet erst durch einen separaten Abruf der Auftraggeberin über den Rahmenvertrag statt.

Im Rahmen umfangreicher Baumaßnahmen ab 20. Juli 2026 im Stadtbahnnetz der Stadt Bielefeld wird ein Stadtbahnersatzverkehr (SEV) unter der Bezeichnung „Stadt-Bahn-Ersatzverkehr für die Sanierung Haltestelle Rathaus, Gleisüberweg Hermannstraße/Niederwall und Gleisübergang Oelmühlenstraße/Teutoburger Straße“ eingerichtet. Die durch die Baumaßnahmen im Stadtbahn-Netz gesperrten Streckenabschnitte erfordern einen umfangreichen Stadtbahn-Ersatzverkehr zwischen den einzelnen verbleibenden Verkehrsästen. Alle Verkehrsäste werden mit einer einzigen StadtBahn-Ersatzverkehrslinie, SEV 4, miteinander verbunden. Es werden 4 Lose ausgeschrieben mit je 3 bis 4 Gelenkbusse. Die voraussichtlich zu erwarteten km- und Stundenleistungen sowie die aktuellen Plandaten finden Sie in der Leistungsbeschreibung und den entsprechenden Kurskarten. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung kann die Auftraggeberin die Erbringung der definierten Dienstleistungen zu den vom AN verbindlich Preisen bis zu den Höchstmengen abrufen. Eine Verpflichtung zur Abnahme eines Mindestmenge für die Auftraggeberin besteht nicht. Welcher Bedarf vorliegt, wird einzig und allein durch die Auftraggeberin definiert und bestimmt und entsprechend der vertraglichen Regelungen beauftragt. Es besteht keine Mindestabnahmepflicht für die Auftraggeberin. Die Vorausschau entsprechend der Leistungsbeschreibung und der dort hinterlegten Kurskarten dient nur zur Orientierung. Eine Beauftragung findet erst durch einen separaten Abruf der Auftraggeberin über den Rahmenvertrag statt.

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