Im Rahmen der Sanierung der denkmalgeschützten Stadthalle Braunschweig werden Kernbohrungsarbeiten vergeben.
Für die Sanierung der Stadthalle Braunschweig wird die Durchführung von Kernbohrungen vergeben. Die Arbeiten sind nach Anweisung der Bauleitung abschnittsweise bzw. in unterschiedlichen Geschossen fertig zu stellen. Hierbei ist zu beachten, dass es zu zeitlichen Unterbrechungen zwischen den einzelnen Bereichen (und damit der Ausführung der Arbeiten) kommen kann. Vor Ausführung der Arbeiten muss eine gemeinsame Begehung mit der örtlichen Bauüberwachung und dem Architekten stattfinden. Die Abschnitte bzw. Bereiche, in denen gearbeitet werden kann betreffen den Ausbau, die Sanierung sowie den Einbau bzw. den Wiedereinbau. Die Ausführung der Arbeiten der jeweiligen Bereiche können sich überlappen. Das Gebäude unterliegt dem Denkmalschutz. Entsprechend ist ein schonender Umgang mit allen umliegenden Bauteilen zwingend erforderlich und bei den Preisen mit zu berücksichtigen. Kernbohrungen und Aussparungen dürfen nur nach vorheriger Freigabe durch den Statiker durchgeführt werden. Sollte aufgrund unklarer Lage der Bewehrungsstäbe eine solche Freigabe nicht vorliegen, müssen in den Bereichen Maßnahmen zur Suche von Bewehrungsstählen durchgeführt werden.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
Eröffnungsprotokoll_531440.pdf
PDF • 113.3 KB
Nachricht_vom__2025-03-25T103629.html
HTML • 1.3 KB
2.00_Vertrag VE3-25 Kernbohrungen.pdf
PDF • 258.6 KB
Nachricht_vom__2025-03-06T213755.html
HTML • 1.6 KB
Nachricht_vom__2025-03-06T212749.html
HTML • 1.3 KB
1.02_Bewerberformulare VE3-25 Kernbohrungen.pdf
PDF • 422.8 KB
1.01_Verfahrensbeschreibung VE3-25 Kernbohrungen.pdf
PDF • 393.3 KB
250131_SHB_Projekthandbuch.pdf
PDF • 2.6 MB
240626_SHB_Baubeschreibung.pdf
PDF • 455.6 KB
221.pdf
PDF • 39.0 KB
23-73_SHB_VE3-25_Kernbohrungen.X83
X83 • 114.5 KB
23-73_SHB_VE3-25_Kernbohrungen LV.pdf
PDF • 357.7 KB
LV_361955.pdf
PDF • 10.7 KB
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.