Projekt-ID: #2024HBA001_2

Kinderhaus Schillerstraße - Investorenmodell

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Projektbeschreibung

Die Stadt Kaufbeuren schreibt in einem Investorenmodell einen Erbbaurechts- und Betreibervertrag mit Planungs- und Bauverpflichtung für den Neubau des Kinderhauses Schillerstraße in Kaufbeuren Hirschzell mit einer Kapazität von insgesamt bis zu 148 Plätzen aus. Aus Haushaltsgründen errichtet die Stadt das Kinderhaus nicht selbst, sondern sucht hierfür einen privaten Investor und Betreiber. Die Stadt stellt das Baugrundstück Fl.Nrn. 2011/2 und 2158/3 (Teilfläche), Gemarkung Kaufbeuren, zu vergünstigten Gemeinbedarfskonditionen im Wege eines Erbbaurechts bereit. Der Betreiber soll neben der Kinderbetreuung alle für den Betrieb erforderlichen weiteren Dienstleistungen (Essensverpflegung mittels eines Caterers, Reinigung, Hausmeisterdienste etc.) übernehmen. Der Kinderhaus-Betreiber erhält von der Stadt einen Baukostenzuschuss in Gestalt der FAG-Fördermittel. Darüber hinaus erhält er keinen Betriebskostenzuschuss, ist jedoch im Gegenzug frei, die Elterngebühren an seinem Leistungsangebot auszurichten und bis zur Zumutbarkeitsgrenze frei zu kalkulieren. Der AN erbringt sämtliche Planungs- und Bauleistungen und Lieferungen, die die mangelfreie, schlüsselfertige Herstellung des Kinderhauses erforderlich sind. Für die Einzelzeiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die 03_Projektbeschreibung Kinderhaus Kaufbeuren und 04_1 Erbbaurechts- und Betreibervertrag verwiesen.

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Die Stadt Kaufbeuren schreibt in einem Investorenmodell einen Erbbaurechts- und Betreibervertrag mit Planungs- und Bauverpflichtung für den Neubau des Kinderhauses Schillerstraße in Kaufbeuren Hirschzell mit einer Kapazität von insgesamt bis zu 148 Plätzen aus. Aus Haushaltsgründen errichtet die Stadt das Kinderhaus nicht selbst, sondern sucht hierfür einen privaten Investor und Betreiber. Die Stadt stellt das Baugrundstück Fl.Nrn. 2011/2 und 2158/3 (Teilfläche), Gemarkung Kaufbeuren, zu vergünstigten Gemeinbedarfskonditionen im Wege eines Erbbaurechts bereit. Der Betreiber soll neben der Kinderbetreuung alle für den Betrieb erforderlichen weiteren Dienstleistungen (Essensverpflegung mittels eines Caterers, Reinigung, Hausmeisterdienste etc.) übernehmen. Der Kinderhaus-Betreiber erhält von der Stadt einen Baukostenzuschuss in Gestalt der FAG-Fördermittel. Darüber hinaus erhält er keinen Betriebskostenzuschuss, ist jedoch im Gegenzug frei, die Elterngebühren an seinem Leistungsangebot auszurichten und bis zur Zumutbarkeitsgrenze frei zu kalkulieren. Der AN erbringt sämtliche Planungs- und Bauleistungen und Lieferungen, die die mangelfreie, schlüsselfertige Herstellung des Kinderhauses erforderlich sind. Für die Einzelzeiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die 03_Projektbeschreibung Kinderhaus Kaufbeuren und 04_1 Erbbaurechts- und Betreibervertrag verwiesen.

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