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Projekt-ID: #ZA4.2/1001315237/LUT

Abschluss von acht (8) Rahmenvereinbarungen über die Beschaffung von Servern und Nebensystemen nebst Dienstleistungen

OFFEN
goods
02.05.25 Frist

Projektbeschreibung

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Beschaffung von Servern und Nebensystemen nebst dazugehöriger Dienstleistungen in 8 Losen. Die Losaufteilung erfolgt folgendermaßen: - Los 1: Lieferung von Servern, SAN-Storages und KVM-Umschaltern nebst Dienstleistungen - Los 2: Lieferung von SAN-Switches nebst Dienstleistungen - Los 3: Lieferung von Backup Tape-Libraries nebst Dienstleistungen - Los 4: Lieferung von Backup-Appliances nebst Dienstleistungen - Los 5: Lieferung von 19" Rack-USVen (der 3kVA- und 5 kVA-Klasse) nebst Dienstleistungen - Los 6: Lieferung von 19" Rack-Konsolen nebst Dienstleistungen - Los 7: Lieferung von 19" Rack- und PDU- Systemen nebst Dienstleistungen - Los 8: Wartung von FTS Hardware

Lose

8 Lose

Los 1 umfasst die Lieferung von Servern und SAN-Storages und KVM-Umschaltern nebst dazugehöriger Dienstleistungen. Davon sind diese Leistungen umfasst: - Lieferung von Servern - Lieferung von SAN-Storagesystemen - Lieferung von KVM-Umschalter und Adaptermodulen Es wird an allen Standorten Hardware des Herstellers Fujitsu eingesetzt. Der gesamte landes-weite SAN-Cluster Betrieb ist auf Server-, Storage- und Library-Technologien dieses Her-stellers ausgelegt. Abweichend von den Vorgaben aus § 31 Abs. 6 S. 1 VgV sind Produktvorgaben zulässig, wenn nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen, die tatsächlich vorhanden sind und andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminieren (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31. Mai 2017 - VII-Verg 36/16). Vorliegend liegen eine Vielzahl an Gründen hierfür vor: 1. Systemsicherheit, d.h. schnelle Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit des Systems, 2. Durch einen Wechsel entstünde ein unverhältnismäßiger Mehraufwand und die Funktionalität würde auf nicht hinnehmbare Weise beeinträchtigt, 3. Entlastung des Personals. Es besteht in technischer Hinsicht u.a. die Notwendigkeit eines zentralen Managementsystems, einer Erweiterbarkeit und einer "sanften Migration" der Systeme. Aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten ist eine rasche zeitliche Umsetzung erforderlich und die technische Planung und Konzeptionierung kann nicht vollständig neu erfolgen. Hierdurch erfolgt keine Diskriminierung anderer Wirtschaftsteilnehmer (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. Mai 2013 - Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. April 2005 - Verg 93/04). Es werden die folgenden Dienstleistungen benötigt: - Technikerdienstleistungen (d.h. Anpassung von Konfigurationen an neue Bedürfnisse nach vorgegebener Arbeitsanweisung, Lokale BIOS/Firmware Up- und Downgrades sowie Hardware und System Troubleshooting), - Servicedienstleistungen (d.h. unterstützen Entwicklung und deren betriebliche Einführung bei Systemerweiterungen, deren Optimierung sowie Automatisierung und Monitoring), - Entwicklungsdienstleistungen (d.h. unterstützen Entwicklung und betriebliche Einführung von Treiber- und Firmwarepaketen), - Anwendungsdienstleistungen (d.h. unterstützen bei Optimierung, Installation, Verteilung, Einführung, Betrieb, Pflege, Troubleshooting und Softwareentwicklungsunterstützung) - Helferdienstleistungen (d.h. einfache Tätigkeiten zur Unterstützung der Technikerdienstleistungen, z.B. Demontage von Hardware nach Anleitung) Der Gesamthöchstwert des Auftrages, der als Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen ausgebildet ist, beläuft sich auf 54.088.235,29 EUR (netto). Diese Festlegung eines Höchstwerts erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert in Abweichung vom Schätzwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung des Auftragswerts basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Leistungen betreffend im Rahmen der Laufzeit abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Preisbildung. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.

Los 2 umfasst die Lieferung von SAN-Switches nebst dazugehöriger Dienstleistungen. Davon sind diese Leistungen umfasst: - Lieferung von SAN-Switches Es werden die folgenden Dienstleistungen benötigt: - Technikerdienstleistungen (d.h. Anpassung von Konfigurationen an neue Bedürfnisse nach vorgegebener Arbeitsanweisung, Lokale BIOS/Firmware Up- und Downgrades sowie Hardware und System Troubleshooting), - Servicedienstleistungen (d.h. unterstützen Entwicklung und deren betriebliche Einführung bei Systemerweiterungen, deren Optimierung sowie Automatisierung und Monitoring), - Entwicklungsdienstleistungen (d.h. unterstützen Entwicklung und betriebliche Einführung von Treiber- und Firmwarepaketen), - Anwendungsdienstleistungen (d.h. unterstützen bei Optimierung, Installation, Verteilung, Einführung, Betrieb, Pflege, Troubleshooting und Softwareentwicklungsunterstützung) - Helferdienstleistungen (d.h. einfache Tätigkeiten zur Unterstützung der Technikerdienstleistungen, z.B. Demontage von Hardware nach Anleitung) Der Gesamthöchstwert des Auftrages, der als Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen ausgebildet ist, beläuft sich auf 1.151.260,50 EUR (netto). Diese Festlegung eines Höchstwerts erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert in Abweichung vom Schätzwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung des Auftragswerts basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Leistungen betreffend im Rahmen der Laufzeit abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Preisbildung. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.

Los 3 umfasst die Lieferung von Backup Tape-Libraries nebst dazugehöriger Dienstleistungen. Davon sind diese Leistungen umfasst: - Lieferung von Backup Tape-Libraries Es werden die folgenden Dienstleistungen benötigt: - Technikerdienstleistungen (d.h. Anpassung von Konfigurationen an neue Bedürfnisse nach vorgegebener Arbeitsanweisung, Lokale BIOS/Firmware Up- und Downgrades sowie Hardware und System Troubleshooting), - Servicedienstleistungen (d.h. unterstützen Entwicklung und deren betriebliche Einführung bei Systemerweiterungen, deren Optimierung sowie Automatisierung und Monitoring), - Entwicklungsdienstleistungen (d.h. unterstützen Entwicklung und betriebliche Einführung von Treiber- und Firmwarepaketen), - Anwendungsdienstleistungen (d.h. unterstützen bei Optimierung, Installation, Verteilung, Einführung, Betrieb, Pflege, Troubleshooting und Softwareentwicklungsunterstützung) - Helferdienstleistungen (d.h. einfache Tätigkeiten zur Unterstützung der Technikerdienstleistungen, z.B. Demontage von Hardware nach Anleitung) Der Gesamthöchstwert des Auftrages, der als Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen ausgebildet ist, beläuft sich auf 2.741.176,47 EUR (netto). Diese Festlegung eines Höchstwerts erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert in Abweichung vom Schätzwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung des Auftragswerts basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Leistungen betreffend im Rahmen der Laufzeit abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Preisbildung. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen

Los 4 umfasst die Lieferung von Backup-Appliances nebst dazugehöriger Dienstleistungen. Davon sind diese Leistungen umfasst: - Lieferung von Backup-Appliances Es werden die folgenden Dienstleistungen benötigt: - Technikerdienstleistungen (d.h. Anpassung von Konfigurationen an neue Bedürfnisse nach vorgegebener Arbeitsanweisung, Lokale BIOS/Firmware Up- und Downgrades sowie Hardware und System Troubleshooting), - Servicedienstleistungen (d.h. unterstützen Entwicklung und deren betriebliche Einführung bei Systemerweiterungen, deren Optimierung sowie Automatisierung und Monitoring), - Entwicklungsdienstleistungen (d.h. unterstützen Entwicklung und betriebliche Einführung von Treiber- und Firmwarepaketen), - Anwendungsdienstleistungen (d.h. unterstützen bei Optimierung, Installation, Verteilung, Einführung, Betrieb, Pflege, Troubleshooting und Softwareentwicklungsunterstützung) - Helferdienstleistungen (d.h. einfache Tätigkeiten zur Unterstützung der Technikerdienstleistungen, z.B. Demontage von Hardware nach Anleitung) Der Gesamthöchstwert des Auftrages, der als Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen ausgebildet ist, beläuft sich auf 13.397.478,99 EUR (netto). Diese Festlegung eines Höchstwerts erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert in Abweichung vom Schätzwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung des Auftragswerts basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Leistungen betreffend im Rahmen der Laufzeit abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Preisbildung. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.

Los 5 umfasst die Lieferung von 19" Rack-USVen (der 3kVA- und 5 kVA-Klasse) nebst dazugehöriger Dienstleistungen. Der konkrete Beschaffungsgegenstand lässt sich wie folgt beschreiben: o Lieferung von 19" Rack-USVen (der 3kVA- und 5 kVA-Klasse Es werden die folgenden Dienstleistungen benötigt: - Technikerdienstleistungen (d.h. Anpassung von Konfigurationen an neue Bedürfnisse nach vorgegebener Arbeitsanweisung, Lokale BIOS/Firmware Up- und Downgrades sowie Hardware und System Troubleshooting), - Servicedienstleistungen (d.h. unterstützen Entwicklung und deren betriebliche Einführung bei Systemerweiterungen, deren Optimierung sowie Automatisierung und Monitoring), - Entwicklungsdienstleistungen (d.h. unterstützen Entwicklung und betriebliche Einführung von Treiber- und Firmwarepaketen), - Anwendungsdienstleistungen (d.h. unterstützen bei Optimierung, Installation, Verteilung, Einführung, Betrieb, Pflege, Troubleshooting und Softwareentwicklungsunterstützung) - Helferdienstleistungen (d.h. einfache Tätigkeiten zur Unterstützung der Technikerdienstleistungen, z.B. Demontage von Hardware nach Anleitung) Der Gesamthöchstwert des Auftrages, der als Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen ausgebildet ist, beläuft sich auf 2.026.890,76 EUR (netto). Diese Festlegung eines Höchstwerts erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert in Abweichung vom Schätzwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung des Auftragswerts basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Leistungen betreffend im Rahmen der Laufzeit abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Preisbildung. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.

Los 6 umfasst die Lieferung von 19" Rack-Konsole nebst dazugehöriger Dienstleistungen. Der konkrete Beschaffungsgegenstand lässt sich wie folgt beschreiben: o Lieferung 19" Rack-Konsolen Es werden die folgenden Dienstleistungen benötigt: - Technikerdienstleistungen (d.h. Anpassung von Konfigurationen an neue Bedürfnisse nach vorgegebener Arbeitsanweisung, Lokale BIOS/Firmware Up- und Downgrades sowie Hardware und System Troubleshooting), - Helferdienstleistungen (d.h. einfache Tätigkeiten zur Unterstützung der Technikerdienstleistungen, z.B. Demontage von Hardware nach Anleitung) Der Gesamthöchstwert des Auftrages, der als Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen ausgebildet ist, beläuft sich auf 332.773,11 EUR (netto). Diese Festlegung eines Höchstwerts erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert in Abweichung vom Schätzwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung des Auftragswerts basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Leistungen betreffend im Rahmen der Laufzeit abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Preisbildung. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.

Los 7 umfasst die Lieferung von 19" Rack- und PDU-Systemen mit Zubehör. Der konkrete Beschaffungsgegenstand lässt sich wie folgt beschreiben: - Lieferung von 19" Rack-Lösungen - Lieferung von PDU-Lösungen Es werden die folgenden Dienstleistungen benötigt: - Technikerdienstleistungen (d.h. Anpassung von Konfigurationen an neue Bedürfnisse nach vorgegebener Arbeitsanweisung, Lokale BIOS/Firmware Up- und Downgrades sowie Hardware und System Troubleshooting), - Servicedienstleistungen (d.h. unterstützen Entwicklung und deren betriebliche Einführung bei Systemerweiterungen, deren Optimierung sowie Automatisierung und Monitoring), - Entwicklungsdienstleistungen (d.h. unterstützen Entwicklung und betriebliche Einführung von Treiber- und Firmwarepaketen), - Anwendungsdienstleistungen (d.h. unterstützen bei Optimierung, Installation, Verteilung, Einführung, Betrieb, Pflege, Troubleshooting und Softwareentwicklungsunterstützung) - Helferdienstleistungen (d.h. einfache Tätigkeiten zur Unterstützung der Technikerdienstleistungen, z.B. Demontage von Hardware nach Anleitung) Der Gesamthöchstwert des Auftrages, der als Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen ausgebildet ist, beläuft sich auf 1.483.193,28 EUR (netto). Diese Festlegung eines Höchstwerts erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert in Abweichung vom Schätzwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung des Auftragswerts basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Leistungen betreffend im Rahmen der Laufzeit abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Preisbildung. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.

Los 8 umfasst die Wartung von Altsystemen außerhalb der Garantie. Es handelt sich um Systeme des Herstellers Fujitsu (neuere Systeme; bis maximal 7 Jahre). Der Gesamthöchstwert des Auftrages, der als Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen ausgebildet ist, beläuft sich auf 2.429.411,76 EUR (netto). Diese Festlegung eines Höchstwerts erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert in Abweichung vom Schätzwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung des Auftragswerts basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Leistungen betreffend im Rahmen der Laufzeit abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Preisbildung. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.

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