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Projekt-ID: #BU-ARCH-LOH/AB

Bezirk Unterfranken: Architektenleistungen im Rahmen des Bauunterhaltes für die Liegenschaften im Raum: Lohr a.M. / Aschaffenburg, Rahmenvereinbarung für die Jahre 2026 bis 2029 – Objektplanung Gebäude und Innenräume

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15.07.25 Frist

Projektbeschreibung

Der Bezirk Unterfranken beabsichtigt Architektenleistungen für die Maßnahmen im Rahmen des Bauunterhalts „Gebäude“ an den Liegenschaften des Bezirks im Raum Lohr am Main / Aschaffenburg für die Jahre 2026 bis 2029 zu vergeben. Die Liegenschaften Raum Lohr am Main / Aschaffenburg bestehen aus: - Bezirkskrankenhaus, Berufsfachschule für Krankenpflege, Tageskliniken und Heime, Lohr a. Main, -Psychiatrische Klinik Aschaffenburg (auf dem Gelände des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau) und Sozialzentrum am Rosensee. Im Wesentlichen handelt es sich um Hochbaumaßnahmen für Krankenhäuser und Heime oder vergleichbare Objekte. Die Leistungen sind zu erbringen für - Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, - Modernisierungen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, - sowie (kleinere) Anbau- / Neubaumaßnahmen, -mit einem Gesamtkostenvolumen von ca. 50 bis 750 TSD EUR brutto im Einzelfall. Die Maßnahmen können sich auf ein Einzelgewerk beschränken oder mehrere zusammenhängende Baugewerke verschiedener Fachplanungen umfassen.

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Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume als Rahmenvereinbarung: - Objektplanung / Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff - Grundleistungen der LPH 1-9 nach § 34 HOAI- Jede Einzelmaßnahme wird innerhalb des Rahmenvertrages als Einzelauftrag erbracht.- Der Rahmenvertrag wird über 4 Jahre geschlossen mit der Option der Verlängerung um 2 Jahre.- Der AG behält sich vor, die Beauftragung in Abhängigkeit der Anforderungen je Einzelmaßnahme auf Teilleistungen je LPH oder Besondere Leistungen gem. Anlage 10.1 HOAI zu beschränken.- Beauftragung gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM- Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Grundleistungen und / oder Besonderen Leistungen besteht nicht. Ein Muster mit detaillierten Angaben zur fiktiven Honorarermittlung sowie den einzelnen Zuschlags- und Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen – Anlage 02 zu entnehmen.Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2029

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