Abbruch/ Entkernung
Fachgerechte Demontage vorhandener Rohrleitungen, Armaturen und sonstiger den HLS-Gewerken zuzuordenden Gegenstände, unter Beachtung: - Einhaltung aller einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften - Entfernung der Dämmmaterialien und gesonderte Entsorgung - transportgerechter Zuschnitt der Rohrleitungen und von Profilstahl - aufmaßfähige Zwischenlagerung - Entsorgung aller angefallenen Stoffe, getrennt nach Materialien - Sammelcontainer zur Aufstellung auf der Baustelle sind einzukalkulieren - Verschrottungsnachweis - unerwartet anfallender Sondermüll ist sofort der Bauleitung zu melden, die Arbeiten sind am Fundort einzustellen und erst in Abstimmung und auf Anweisung der Bauleitung fortzusetzen - die Sondermüllentsorgung ist durch eine Fachfirma ausführen zu lassen und ein gesonderter Nachweis für die Entsorgung zu erbringen Die nachfolgenden Positionen beinhalten die vollständige Demontage und Entsorgung von Rohrleitungen und Zubehör einschließlich Dämmung ohne Gefährungspotential im Sinne TRGS 521. Für die zusätzliche Demontage von Glaswoll- bzw. Mineralwoll-Dämmung, die vor 1996 eingebracht wurden, sind gesonderte Positionen vorgesehen Dämmmaterial aus gefährlichen Stoffen Demontage, Trennen, Sortieren, Verpacken sowie Auf- und Abladen der Mineral- und Glaswolldämmung hat strikt nach TRGS 521 zu erfolgen. Diese Vorschrift ist frei zugänglich und kann jederzeit eingesehen werden. Die zu demontierenden Dämm-Materialien sind vor 1996 eingebracht worden. Die Einstufung als "alten" Mineralwolle-Dämmstoffen ist damit zweifelsfrei. Es sind keine weiteren Probennahmen bzw. Analysen notwendig. Einstufung in Expositionskategorien Der gesamte Demontagebereich wird der Expositionskategorie 2 (EP2) zugeordnet. Dies gilt für: - Rohrdämmung (Glaswolle) - Luftkanaldämmung (Mineralwolle) - Warmwasserbereiter (Glaswolle) Alles Stoffe gemäß TRGS 905 (krebserzeugend, schadstoffbelasteter gefährlicher Abfall) Abfallschlüssel nach EWC 170603* (Abfallverzeichnisverordnung AVV) Entsprechend dieser Einstufung sind die Vorkehrungen nach Maßnahmekatalog bei Expositionskategorie 2 (EP2) anzuwenden. Alle Schutzmaßnahmen und sonstige Nebenleistungen(z.B. sofort verpacken, kennzeichnen, feucht reinigen), entspr. TRGS 521, EP2 sind mit dem Einheitspreis abgegolten. Nicht zugehörige Nebenleistungen sind einzeln ausgewiesen. Eine Wiederverwendung der Dämmstoffe ist nichtzulässig. Die Faser-Abfälle müssen bei Anlieferung so verpackt sein, dass möglichst keine Emissionen an Fasern auftreten können. Weiterhin ist zu beachten, dass das zu beauftragende Transportunternehmen eine Transportgenehmigung für die vorgenannte Abfallschlüsselnummer vorweisen kann. Es sind Entsorgungsnachweise für gefährliche Abfälle entsprechend der Nachweisverordnung zu führen. Arbeiten auf und am Dach des Gebäudes müssen nicht ausgeführt werden. Dachdeckung und Dachkonstruktion bleiben unversehrt erhalten.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.