Der Auftragnehmer hat für die in der Anlagenübersicht TEK_03_Menge_SKP_Blitz_TEK2603019 enthaltenen Blitzschutzanlagen die Prüfungen nach BetrSichVO und TRBS durchzuführen.
Die Prüfung hat durch eine zugelassene Blitzschutzfachkraft (oder vergleichbar) zu erfolgen. Die Planung der Prüfungen obliegt der Blitzschutzfachkraft. Der Plan ist einen Monat nach Auftragserteilung für die beauftragten Anlagen vorzulegen und abzustimmen. Da dem Klinikbetrieb der Vorrang zu geben ist, sind die Termine zur Prüfung eine Woche vor dem Termin nochmals mit der technischen Leitung des Standorts abzustimmen. Erforderliche Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen bei der Prüfung, auch durch Dritte (z.B. Wartungsunternehmen), sind in die Preise für die Prüfung einzukalkulieren. Der AG stellt für die Zeit der Prüfung "nur" eine ortskundige Person. Die einzelnen Prüfungen müssen durchgängig ohne längere Unterbrechung erfolgen.
Die Prüfung hat durch eine zugelassene Blitzschutzfachkraft (oder vergleichbar) zu erfolgen. Die Planung der Prüfungen obliegt der Blitzschutzfachkraft. Der Plan ist einen Monat nach Auftragserteilung für die beauftragten Anlagen vorzulegen und abzustimmen. Da dem Klinikbetrieb der Vorrang zu geben ist, sind die Termine zur Prüfung eine Woche vor dem Termin nochmals mit der technischen Leitung des Standorts abzustimmen. Erforderliche Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen bei der Prüfung, auch durch Dritte (z.B. Wartungsunternehmen), sind in die Preise für die Prüfung einzukalkulieren. Der AG stellt für die Zeit der Prüfung "nur" eine ortskundige Person. Die einzelnen Prüfungen müssen durchgängig ohne längere Unterbrechung erfolgen.
Die Prüfung hat durch eine zugelassene Blitzschutzfachkraft (oder vergleichbar) zu erfolgen. Die Planung der Prüfungen obliegt der Blitzschutzfachkraft. Der Plan ist einen Monat nach Auftragserteilung für die beauftragten Anlagen vorzulegen und abzustimmen. Da dem Klinikbetrieb der Vorrang zu geben ist, sind die Termine zur Prüfung eine Woche vor dem Termin nochmals mit der technischen Leitung des Standorts abzustimmen. Erforderliche Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen bei der Prüfung, auch durch Dritte (z.B. Wartungsunternehmen), sind in die Preise für die Prüfung einzukalkulieren. Der AG stellt für die Zeit der Prüfung "nur" eine ortskundige Person. Die einzelnen Prüfungen müssen durchgängig ohne längere Unterbrechung erfolgen.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
TEK_01_AVB_WuD_Vivantes_V1.pdf
PDF • 131.2 KB
wirt-124-1-einhaltung-restriktiver-massnahmen_final.pdf
PDF • 96.6 KB
TEK_07_Eigenerklärung_V3.docx
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TEK_05_Fremdfirmenrichtlinie_V3.docx
DOCX • 34.0 KB
TEK_06_Wettbewerbsregister_V1.docx
DOCX • 26.2 KB
TEK_04_Preisspiegel_SKP_Blitz_TEK2603019.xlsx
XLSX • 30.3 KB
TEK_08b_Eigenerklärung zu Ausschlussgruenden & Eignung_V2.docx
DOCX • 47.9 KB
TEK_03_Menge_SKP_Blitz_TEK2603019.xlsx
XLSX • 94.5 KB
TEK_08a_Eigenerklärung zu besonderen Vertragsbedingungen_V5.docx
DOCX • 58.5 KB
TEK_12_Angebotsschreiben_TEK2603019.docx
DOCX • 38.3 KB
TEK_02_LB_Sachverständige_TEK2603019.pdf
PDF • 271.9 KB
TEK2603019_Angebotsbedingungen_V4.pdf
PDF • 358.0 KB
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.