Die VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (im Folgenden VBL) beabsichtigt, die Beschaffung von Jahresabschlussprüfungsleistungen für die Jahre 2026 - 2030. Die Beauftragung erfolgt für die jeweils zu prüfenden Jahre getrennt, und jeweils erst nachdem der Verwaltungsrat der VBL die von der Vergabestelle beabsichtigte Zuschlagserteilung bzw. weitere Beauftragung einer Jahresabschlussprüfung mittels Beschlusses bestätigt. Danach wird diese Entscheidung der Aufsichtsbehörde der VBL. (BaFin) mitgeteilt, welche dann für zwei Monate die Möglichkeit hat, diesem Beschluss zu widersprechen. Erst und ausschließlich dann, wenn innerhalb des der Aufsichtsbehörde zustehenden Zeitraums kein Widerspruch eingelegt worden ist, kann der Zuschlag erteilt werden. Das heißt, dass mit Zuschlagserteilung allein der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2026 beauftragt wird. Für jedes folgende Jahr (2027, 2028, 2029 und 2030) bedarf es des oben dargestellten Prozesses und einer jeweils gesonderten Beauftragung des Auftragnehmers durch die VBL. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung für die Jahresabschlussprüfung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und/oder 2030 besteht nicht .
Jahresabschluss und Lagebericht der VBL sind jährlich gemäß § 71 VBL-Satzung in Verbindung mit § 341k HGB und §§ 316 ff. HGB, die freiwillige Versicherung gemäß § 341k und §§ 316 ff. HGB in Verbindung mit § 35 VAG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (vgl. Prüfungsstandards und Prüfungshinweise des IDW) zu prüfen. Über die durchgeführten Prüfungen ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß §§ 321 ff. HGB ein Prüfungsbericht zu erstellen und ein Bestätigungsvermerk zu erteilen. Weiterhin ist bei den Berichten auf die Erfordernisse der Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen (Prüfungsberichteverordnung - PrüfV); sowie die Erfordernisse der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act, DORA) zu achten. Bestandteile des Prüfungsauftrages bzw. Kernaufgaben bei der Prüfung sind unter anderem - die Kapitalanlagen, - die versicherungstechnischen Rückstellungen und - die Prüfung des Risikomanagements gemäß § 26 VAG Für die Prüfung werden fundierte Kenntnisse zu Finanzinstrumenten sowie aktuarielles Fachwissen für Finanzierungs- und Bilanzierungsfragen bei kapitalgedeckten und im Abschnittsdeckungsverfahren finanzierten Abrechnungsverbänden vorausgesetzt. Im Rechnungswesen der VBL werden die SAP-Module FI, FI-AA, CO, HR, HCM, FSCD, MM, PS, RE und TR eingesetzt. Der Prüfungsauftrag erstreckt sich zunächst auf das Jahr 2026. Anschließend kann die VBL den Prüfungsauftrag maximal viermal um jeweils ein Jahr verlängern. Weitere Informationen lassen sich der kostenfrei zur Verfügung gestellten Projektbeschreibung entnommen werden.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.