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Projekt-ID: #19-2-01

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb über die Software-und Vertragsumstellung der Softwarelösung WiNOWiG

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Projektbeschreibung

Die Stadt Mülheim an der Ruhr schreibt gemäß § 119 Abs. 5 Gesetz gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b Vergabeverordnung (VgV) nachfolgende Lieferung und Dienstleistung im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Wettbewerb mit nur einem Anbieter aus. Als einziger Anbieter wird an diesem Verga-beverfahren die Firma Schelhorn OWiG Software GmbH, Schillerstr. 21, 78628 Rottweil beteiligt. Vertragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Abs. 3 VgV mit folgendem Inhalt: Ausrichtung der Softwarelizenzierung: Mit diesem Vertragsabschluss wird die beim Auftraggeber eingesetzte Software WiNOWiG auf eine mandantenbasierte Lizenzstruktur aufgeteilt. Die gesamte Software wird künftig als Subscription (Software-Abo) bereitgestellt. Für diese Subscription wird für sämtliche Produktlösungen der vorgenannten Software monatlich eine Lizenzgebühr für die Nutzung und Pflege berechnet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Produktbezeichnungen sowie Aufteilung in Mandanten, die mit Vertragsabschluss Softwarebestand sind: A) WiNOWiG.desktop und WiNOWiG.amm, bestehend aus folgenden Mandanten:  Mandant Verkehr  Mandant Allgemeine Ordnungswidrigkeiten (AOWI)  Mandant Auftrags-und Meldemanagement (amm)  Mandantenübergreifende Schnittstellen / Module: - Schnittstelle DMS - Modul elektronischer Rechtsverkehr XJustiz+ B) WiNOWiG.mobil, bestehend aus folgenden Mandanten sowie mandantenübergreifenden Schnittstellen / Modulen:  WinOWiG.mobil-Modul Ruhender Verkehr  WiNOWiG.mobil-Modul Allgemeine Ordnungswidrigkeiten  WiNOWiG.mobil-Modul Abschleppen  WNOWiG.mobil-Modul Erfassung (Modul Kennzeichenerfassung und Personendokumentenscan) Mit Vertragsabschluss werden folgende Erweiterungen für nachfolgende Produktbezeichnungen sowie Aufteilung in Mandanten beauftragt: C) WiNOWiG.desktop und WiNOWiG.amm, bestehend aus folgenden Mandanten:  Mandant Verkehr - Modul Fahrtenbuchaufträge - Modul Einziehung nach § 29a OWiG - Modul Abschleppen  Mandantenübergreifende Schnittstellen /Module: - Modul Online-Anhörung – Eigenhosting - Modul elektronischer Rechtsverkehr – Xjustiz+ - WiNOWiG.mailbox De Lizenzbestimmungen (EULA) des Herstellers Schelhorn OWiG Software GmbH werden Vertragsbestandteil. Vertragslaufzeit: Vereinbart wird eine Mindestdauer von 36 Monaten, beginnend ab dem 01.10.2025. Die Mindestlaufzeit endet zum 30.09.2028. Nach Ablauf der Mindestdauer muss ein Folgevertrag vereinbart werden. Option über Softwareerweiterungen: Während der Mindestdauer besteht bei Bedarf die Möglichkeit, für sämtliche Produkt-bezeichnungen der Software WiNOWiG Erweiterungen zu beauftragen. Erweiterungen sind begrenzt auf die Höhe einer monatlichen Lizenzgebühr von 1.000,00 € (ohne MwSt.). Über diese Betragshöhe hinausgehende Erweiterungen muss der Auftraggeber im Bedarfsfall gesondert entscheiden.

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Ausrichtung der Softwarelizenzierung: Mit diesem Vertragsabschluss wird die beim Auftraggeber eingesetzte Software WiNOWiG auf eine mandantenbasierte Lizenzstruktur aufgeteilt. Die gesamte Software wird künftig als Subscription (Software-Abo) bereitgestellt. Für diese Subscription wird für sämtliche Produktlösungen der vorgenannten Software monatlich eine Lizenzgebühr für die Nutzung und Pflege berechnet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Produktbezeichnungen sowie Aufteilung in Mandanten, die mit Vertragsabschluss Softwarebestand sind: A) WiNOWiG.desktop und WiNOWiG.amm, bestehend aus folgenden Mandanten:  Mandant Verkehr  Mandant Allgemeine Ordnungswidrigkeiten (AOWI)  Mandant Auftrags-und Meldemanagement (amm)  Mandantenübergreifende Schnittstellen / Module: - Schnittstelle DMS - Modul elektronischer Rechtsverkehr XJustiz+ B) WiNOWiG.mobil, bestehend aus folgenden Mandanten sowie mandantenüber-greifenden Schnittstellen / Modulen:  WinOWiG.mobil-Modul Ruhender Verkehr  WiNOWiG.mobil-Modul Allgemeine Ordnungswidrigkeiten  WiNOWiG.mobil-Modul Abschleppen  WNOWiG.mobil-Modul Erfassung (Modul Kennzeichenerfassung und Personendokumentenscan) Mit Vertragsabschluss werden folgende Erweiterungen für nachfolgende Produktbezeichnungen sowie Aufteilung in Mandanten beauftragt: C) WiNOWiG.desktop und WiNOWiG.amm, bestehend aus folgenden Mandanten:  Mandant Verkehr - Modul Fahrtenbuchaufträge - Modul Einziehung nach § 29a OWiG - Modul Abschleppen  Mandantenübergreifende Schnittstellen /Module: - Modul Online-Anhörung – Eigenhosting - Modul elektronischer Rechtsverkehr – Xjustiz+ - WiNOWiG.mailbox De Lizenzbestimmungen (EULA) des Herstellers Schelhorn OWiG Software GmbH wer-den Vertragsbestandteil. Vertragslaufzeit: Vereinbart wird eine Mindestdauer von 36 Monaten, beginnend ab dem 01.10.2025. Die Mindestlaufzeit endet zum 30.09.2028. Nach Ablauf der Mindestdauer muss ein Folgevertrag vereinbart werden. Option über Softwareerweiterungen: Während der Mindestdauer besteht bei Bedarf die Möglichkeit, für sämtliche Produktbezeichnungen der Software WiNOWiG Erweiterungen zu beauftragen. Erweiterungen sind begrenzt auf die Höhe einer monatlichen Lizenzgebühr von 1.000,00 € (ohne MwSt.). Über diese Betragshöhe hinausgehende Erweiterungen muss der Auftraggeber im Bedarfsfall gesondert entscheiden.

Vertragslaufzeit 30.09.2025 – 29.09.2028

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