Projekt-ID: #2025-135

Sanierung Verwaltungsgebäude II, Emden / Objektplanung - Gebäude und Innenräume (Denkmalschutz)

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Projektbeschreibung

Das Gebäudemanagement Emden plant die Sanierung des denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes II in Emden und lädt interessierte Architektur-/Ingenieurbüros ein, HOAI-Angebote für die Sanierungsmaßnahme einzureichen. Die Bauzeit wird auf ca. 24 Monate geschätzt.

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Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Sanierung des Verwaltungsgebäudes II aus dem Baujahr 1902. Das Gebäude weist erhebliche bauliche Mängel auf, die eine umfassende Sanierung erforderlich machen. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen insbesondere: - die energetische Sanierung des Gebäudes, - die Instandsetzung sämtlicher Holz-Kastenfenster, - die Dämmung der Innenseiten der Außenwände, - die Schließung aller Heizungsnischen, - die Sanierung des Dachs einschließlich aller Dachgauben, - brandschutztechnische Maßnahme: Planung einer Flucht-Außentreppe zur Herstellung eines zweiten baulichen Rettungswegs für den Ratssaal, Fluchttreppe soll über alle Geschosse bis ins oberste Geschoss geführt werden - sowie die Umnutzung des derzeit als Mädchenschule genehmigten Gebäudes zu Verwaltungszwecken. Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, sind alle geplanten Maßnahmen im Vorfeld mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Die Kostengruppe 400 (Technische Anlagen) wird nicht durch den Planer abgefragt, da hierfür bereits ein Fachplaner beauftragt wurde. Ein Brandschutzkonzept sowie ein energetisches Gesamtkonzept liegen bereits vor. Auch die Planung der künftigen Bürogestaltung wurde von einem externen Planungsbüro erstellt und zeichnerisch umgesetzt. Die Beantragung von Fördermitteln ist vorgesehen. Es müssen nicht alle Gewerke zeitgleich ausgeschrieben werden. Wir setzen jedoch voraus, dass die ersten Bauarbeiten spätestens zum Herbst 2026 beginnen werden. Kosten: Die Baukosten für die Kostengruppe 300 dürfen maximal 4.160.000,00 EUR netto betragen. Diese Beträge dürfen nicht überschritten werden. Die im GME enthaltenen Kostenberechnungen dienen als Grundlage zur Angebotsanfrage und stellen eine erste Orientierung dar. Die anrechenbaren Kosten werden jedoch erst nach Zuschlagserteilung durch die Kostenberechnung des beauftragten Planungsbüros verbindlich festgelegt. Diese bilden anschließend die vertragliche Basis für die weitere Planung und Umsetzung.

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