Kampfmittel-Untersuchungen IBM+BA
Im Bereich der Flurstücke 9/36, 19/41, 19/70, 19/77, 19/91, 19/93 sowie 19/94 in Flur 41 in Hanau (Flächen zwischen den Straßenzügen Boschstraße / Ottostraße / Industrieweg / Am Hauptbahnhof (Bebauungsplan Nr. 7.2.1 "Dienstleistungszentrum am Bahnhof") sind im Vorfeld einer Neubebauung im Rahmen der Baufeldfreimachung kampfmitteltechnische Untersuchungen durchzuführen. Es ist vorgesehen, die Kampfmittel-Untersuchungen angepasst an die geplanten Arbeiten und Folgenutzungen - im Bereich der geplanten Gebäude flächendeckend von der heutigen GOK mittels Bohrungen, - im Bereich der Rückbaugruben des Gebäudebestands von den dann bauschutt-/ schotterfreien Grubensohlen aus mittels Flächensondierung für die geplanten Gebäude und linienhaft für die vorgesehenen Grundleitungen, und - im Bereich der geplanten Grundleitungstrassen mittels Bohrungen von der heuti- gen GOK aus, vorzunehmen.
Im Bereich der Flurstücke 9/36, 19/41, 19/70, 19/77, 19/91, 19/93 sowie 19/94 in Flur 41 in Hanau (Flächen zwischen den Straßenzügen Boschstraße / Ottostraße / Industrieweg / Am Hauptbahnhof (Bebauungsplan Nr. 7.2.1 "Dienstleistungszentrum am Bahnhof") sind im Vorfeld einer Neubebauung im Rahmen der Baufeldfreimachung kampfmitteltechnische Untersuchungen durchzuführen. Es ist vorgesehen, die Kampfmittel-Untersuchungen angepasst an die geplanten Arbeiten und Folgenutzungen - im Bereich der geplanten Gebäude flächendeckend von der heutigen GOK mittels Bohrungen, - im Bereich der Rückbaugruben des Gebäudebestands von den dann bauschutt-/ schotterfreien Grubensohlen aus mittels Flächensondierung für die geplanten Gebäude und linienhaft für die vorgesehenen Grundleitungen, und - im Bereich der geplanten Grundleitungstrassen mittels Bohrungen von der heuti- gen GOK aus, vorzunehmen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.