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Projekt-ID: #007-2026

Wärmeversorgung von öffentlichen Gebäuden im Ortsteil Ahlhorn

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1.700.000 € Budget
28.04.26 Frist

Projektbeschreibung

Die Gemeinde Großenkneten unterhält im Ortsteil Ahlhorn mehrere öffentliche Gebäude. Für die Gebäude - Grundschule inkl. Lehrschwimmhalle ( Ahlhorn, Schulstraße 1) - Erweiterung Grundschule Ahlhorn 1.000 qm (derzeit in Planung) - Graf-von-Zeppelin Schule inkl. Sporthalle undDietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (Ahlhorn, Am Lemsen 27 und Westerholtkamp 2) - Sporthalle Westerholtkamp einschl. Mensa (Ahlhorn, Westerholtkamp 2a) - Funktionsgebäude Kunstrasenplatz Graf-von-Zeppelin Schule ( Ahlhorn - ohne Anschrift) werden mit dieser Ausschreibung die Bieter aufgefordert einen Preis für die Wärmelieferung als Gesamtkonzept abzugeben. Die Lage der Gebäude kann der Übersicht auf Seite 4 der Leistungsbeschreibung, sowie den Vergabeunterlagen angefügten Lageplänen entnommen werden. Die Wärmebelieferung kann durch ein vom Bieter neu zu errichtendes Nahwärmenetz oder durch eine neu zu errichtene Heizanlage geschehen. Möglich ist unter Umständen auch die Weiterverwendung der bestehenden Heizsysteme. Dies ist im Einzelfall je Gebäude zu klären. Gebote, die nicht eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien vorsehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Für den Auftragsnehmer besteht die Möglichkeit, auch Dritte Interessierte im Ortsteil Ahlhorn an ein mögliches Wärmenetz anzuschließen, jedoch unter der Bedingung, dass dies nicht zum Nachteil der Wärmelieferung der Liegenschaften der Gemeinde Großenkneten führt. Es ist ein Konzeptplan für den Anschluss der Liegenschaften einschließlich möglicher Dritter und der Sicherstellung der Wärmelieferung zur Versorgungssicherheit /-qualität vorzulegen. Das Gebot ist für die Versorgung aller aufgeführten Gebäude gemeinsam abzugeben. Es ist angedacht, die Gebäude über ein vom Bieter zu errichtendes Nahwärmenetz zu versorgen. Nach Zuschlagserteilung hat die Auftraggeberin und Auftragnehmer sechs Monate Zeit, einen Wärmeliefervertrag abzuschließen. In den Vergabeunterlagen ist eine Mustervorlage für den Wärmeliefertrag enthalten und soll als Vertragsgrundlage dienen. Dieser Vertrag kann um weitere Details ergänzt werden, kann jedoch nicht von den in dieser Ausschreibung gebotenen Parametern abweichen. Kommt es innerhalb dieser Frist nicht zum Abschluss eines Wärmeliefervertrages wird eine erneute Ausschreibung durchgeführt. Darüber hinaus sind alle erforderlichen Genehmigungen, Grunddienstbarkeiten und Leitungsrechte als Nachweis der Gemeinde Großenkneten vor Abschluss des Wärmeliefervertrages vorzulegen. Ferner ist es erforderlich, dass der Bieter vor Vertragsabschluss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3.000.000 € für Personen- und Vermögensschäden abschließt und hierüber einen entsprechenden Nachweis vorlegt. Vom Bieter ist eine Erklärung abzugeben, wie bei einer möglichen Insolvenz die Wärmelieferung sichergestellt werden kann. Die Betreuung der Anlagen ist ausschließlich durch fachkundiges Personal durchzuführen. Der Bieter hat außerdem zu bedenken, dass im Laufe der Jahre die Liegenschaften energetisch saniert oder erweitert werden können und dadurch ein abweichender Wärmebedarf erforderlich ist.

Lose

1 Los

Die Gemeinde Großenkneten unterhält im Ortsteil Ahlhorn mehrere öffentliche Gebäude. Für die Gebäude - Grundschule inkl. Lehrschwimmhalle ( Ahlhorn, Schulstraße 1) - Erweiterung Grundschule Ahlhorn 1.000 qm (derzeit in Planung) - Graf-von-Zeppelin Schule inkl. Sporthalle undDietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (Ahlhorn, Am Lemsen 27 und Westerholtkamp 2) - Sporthalle Westerholtkamp einschl. Mensa (Ahlhorn, Westerholtkamp 2a) - Funktionsgebäude Kunstrasenplatz Graf-von-Zeppelin Schule ( Ahlhorn - ohne Anschrift) werden mit dieser Ausschreibung die Bieter aufgefordert einen Preis für die Wärmelieferung als Gesamtkonzept abzugeben. Die Lage der Gebäude kann der Übersicht auf Seite 4 der Leistungsbeschreibung, sowie den Vergabeunterlagen angefügten Lageplänen entnommen werden. Die Wärmebelieferung kann durch ein vom Bieter neu zu errichtendes Nahwärmenetz oder durch eine neu zu errichtene Heizanlage geschehen. Möglich ist unter Umständen auch die Weiterverwendung der bestehenden Heizsysteme. Dies ist im Einzelfall je Gebäude zu klären. Gebote, die nicht eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien vorsehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Für den Auftragsnehmer besteht die Möglichkeit, auch Dritte Interessierte im Ortsteil Ahlhorn an ein mögliches Wärmenetz anzuschließen, jedoch unter der Bedingung, dass dies nicht zum Nachteil der Wärmelieferung der Liegenschaften der Gemeinde Großenkneten führt. Es ist ein Konzeptplan für den Anschluss der Liegenschaften einschließlich möglicher Dritter und der Sicherstellung der Wärmelieferung zur Versorgungssicherheit /-qualität vorzulegen. Das Gebot ist für die Versorgung aller aufgeführten Gebäude gemeinsam abzugeben. Es ist angedacht, die Gebäude über ein vom Bieter zu errichtendes Nahwärmenetz zu versorgen. Nach Zuschlagserteilung hat die Auftraggeberin und Auftragnehmer sechs Monate Zeit, einen Wärmeliefervertrag abzuschließen. In den Vergabeunterlagen ist eine Mustervorlage für den Wärmeliefertrag enthalten und soll als Vertragsgrundlage dienen. Dieser Vertrag kann um weitere Details ergänzt werden, kann jedoch nicht von den in dieser Ausschreibung gebotenen Parametern abweichen. Kommt es innerhalb dieser Frist nicht zum Abschluss eines Wärmeliefervertrages wird eine erneute Ausschreibung durchgeführt. Darüber hinaus sind alle erforderlichen Genehmigungen, Grunddienstbarkeiten und Leitungsrechte als Nachweis der Gemeinde Großenkneten vor Abschluss des Wärmeliefervertrages vorzulegen. Ferner ist es erforderlich, dass der Bieter vor Vertragsabschluss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3.000.000 € für Personen- und Vermögensschäden abschließt und hierüber einen entsprechenden Nachweis vorlegt. Vom Bieter ist eine Erklärung abzugeben, wie bei einer möglichen Insolvenz die Wärmelieferung sichergestellt werden kann. Die Betreuung der Anlagen ist ausschließlich durch fachkundiges Personal durchzuführen. Der Bieter hat außerdem zu bedenken, dass im Laufe der Jahre die Liegenschaften energetisch saniert oder erweitert werden können und dadurch ein abweichender Wärmebedarf erforderlich ist.

Vertragslaufzeit 31.12.2026 – 30.12.2036

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