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Projekt-ID: #VG-3000-2026-0042

Beschaffung des Vor-Ort-Service im Verfahren elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) und elektronische Präsenz-Kontrolle (EPK)

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20.156.269 € Budget
16.07.26 Frist

Projektbeschreibung

Beschaffung des Vor-Ort-Service im Verfahren elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) und elektronische Präsenz-Kontrolle (EPK)

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Projektbeschreibung: 1. "Elektronische Präsenz-Kontrolle" (EPK) Das Verfahren "elektronische Präsenz-Kontrolle", wird in der HZD seit dem Jahr 2000 für die hessische Justiz betrieben. In dem Verfahren werden aufgrund von richterlichen Entscheidungen zur Vermeidung einer Untersuchungshaft bzw. als Bewährungsauflage, betroffenen Personen (im Dokument Probanden genannt) Fußfesseln angelegt, die die Aufenthaltsüberwachung der Person im häuslichen Bereich (Hausarrest), nach fest von den Richtern definierten Zeitplänen, ermöglichen. 2. "Elektronische Aufenthaltsüberwachung" (EAÜ) Wegen der ab 01.01.2011 in § 68b Abs. 1 S.1 Nr. 12 StGB in Kraft getretenen Gesetzesregelung für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung von verurteilten Personen nach Verbüßung der Haftstrafe, wurde ein Betriebs- und Nutzungsverbund der Bundesländer unter dem Vorsitz des hessischen Ministeriums der Justiz (HMdJ) gegründet und die HZD beauftragt, ein Verfahrensmanagement und eine technische Überwachungszentrale einzurichten und zu betreiben. Die Justiz- und Innenministerien der Bundesländer haben sich über die gemeinsame Nutzung des hessischen Systems verständigt. Bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) werden mit Hilfe eines GPS-Trackers Verbots- und Gebotszonen kontrolliert. Zudem können Alkoholkontrollen verhängt werden. 3. "Elektronische Aufenthaltsüberwachung im Strafvollzug" (ELAST) Im Jahr 2014 kam eine Gesetzesänderung zur Lockerung des Strafvollzuges in Hessen mit dem Verfahren ELAST (elektronische Aufenthaltsüberwachung im Strafvollzug) hinzu. Hier werden sogenannte "Freigänger" mit der elektronischen Fußfessel überwacht. 4. Überwachung der "häuslichen Gewalt" Seit 2024 kann als Ergänzung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung auch die Domestic Violence (kurz DV-Technik) Technologie eingesetzt werden. Dabei wird einem möglichen Opfer zusätzlich ein Opferschutzgerät zur Verfügung gestellt. Derzeit wird eine Gesetzesänderung des Gewaltschutzgesetzes vorbereitet, die ein gerichtlich angeordnetes Kontakt- und Annäherungsverbot durch Einsatz dieser Technologie überwachen soll. Dieses Gesetz wird voraussichtlich 2026 in Kraft treten und ab dem 1. April 2027 umgesetzt. 5. Atemalkoholkontrolle In diesem Verfahren wird den Probanden auf richterliche Anweisung auferlegt, in definierten Zeitabständen eine Atemalkoholprobe bei sich durchführen zu lassen. Diese Alkoholproben können automatisch nach fest definierten Zeiten (Einrichtung eines Zeitplanes) oder durch manuelles Auslösen in der Überwachungssoftware durchgeführt werden. Das Alkoholkontrollgerät wird dezentral bei den Probanden vor Ort eingesetzt und sendet seine Daten über Mobilfunk an das zentrale System. Die Überwachung der oben genannten Verfahren wird durch zwei Instanzen durchgeführt. - Die "Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder" (kurz GÜL genannt) übernimmt die fachliche ("juristische") Überwachung der Probanden und Opfer und hält auch direkten Kontakt zu diesen. - Das "Technische Monitoring Center" (kurz TMC genannt) übernimmt die technische Überwachung und ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Überwachungsgeräte verantwortlich. Es wird ein Dienstleister für den Vor-Ort-Service in den oben beschriebenen Verfahren beschafft, der bei den Probanden "Vor-Ort" die Aufstellung, Anlegung, Abnahme sowie die Störungsbeseitigung des Überwachungsequipments vornimmt. Bei möglichen Opfern müssen Überwachungsgeräte übergeben und bei Bedarf auch wieder abgeholt werden. Zudem sollen alle zukünftig eingesetzten Verfahren im Sinne der elektronischen Aufenthaltsüberwachung "Vor-Ort" unterstützt werden. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Geschätzter Wert 20.156.269 €
Vertragslaufzeit 24.08.2026 – 23.08.2028

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