Projekt-ID: #EU_2025027

Rahmenvereinbarung elektronische Schließanlagen

OFFEN
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Projektbeschreibung

Die Universität Freiburg beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung elektronischer Schließanlagen einschließlich der Servicearbeiten für die Gebäude der Universität zu schließen. Der Auftrag wird als Gesamtlos vergeben. Die Vertragsdauer beträgt zwei Jahre. Der Vertragsbeginn ist der 01.01.2026 und läuft bis einschließlich 31.12.2027. Die Universität Freiburg hat als Auftraggeberin (AG) ein einseitiges Optionsrecht, den Vertrag vom 01.01.2028 bis einschließlich 31.12.2028 sowie ggf. vom 01.01.2029 bis einschließlich 31.12.2029 zu verlängern. Die optionalen Verlängerungen müssen von der Universität Freiburg vergaberechtlich nicht erneut bezuschlagt werden. Für die Ausübung des Optionsrechts muss die AG bis zum 01.09.2027 bzw. bei erneuter Verlängerung entsprechend bis zum 01.09.2028 gegenüber der Auftragnehmerin (AN) schriftlich erklären, ob die Universität Freiburg von ihrem Optionsrecht Gebrauch macht. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten möglich. Produkt-Alleinstellungsmerkmal: Im Rahmen einer qualifizierten Markterkundung hat sich herausgestellt, dass es nur ein Produkt gibt, das den Anforderungen der Auftraggeberin genügt (Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.7.2017 – VII-Verg 13/17 – Mikrop). In dieser Situation ist auch auf den Zusatz „oder gleichwertig“ zu verzichten. Auf dieser Gundlage wird in der Ausschreibung ein direkter Bezug unter namentlicher Erwähnung auf das Fabrikat SimonsVoss System 3060 – Aktiv gemacht. Begründung für Produktnennung: Das Fabrikat SimonsVoss System 3060 – Aktiv ist an der Universität bereits verbaut und etabliert. Eine Umrüstung ist aus wirtschaftlichen Gründen untragbar, sodass künftig weiterhin mit diesem System gearbeitet werden muss. Die zwingende Notwendigkeit, das System beizubehalten, macht daher die Nennung des Fabrikats in den Vergabeunterlagen unabdingbar.

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Die Universität Freiburg beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung elektronischer Schließanlagen einschließlich der Servicearbeiten für die Gebäude der Universität zu schließen. Der Auftrag wird als Gesamtlos vergeben. Die Vertragsdauer beträgt zwei Jahre. Der Vertragsbeginn ist der 01.01.2026 und läuft bis einschließlich 31.12.2027. Die Universität Freiburg hat als Auftraggeberin (AG) ein einseitiges Optionsrecht, den Vertrag vom 01.01.2028 bis einschließlich 31.12.2028 sowie ggf. vom 01.01.2029 bis einschließlich 31.12.2029 zu verlängern. Die optionalen Verlängerungen müssen von der Universität Freiburg vergaberechtlich nicht erneut bezuschlagt werden. Für die Ausübung des Optionsrechts muss die AG bis zum 01.09.2027 bzw. bei erneuter Verlängerung entsprechend bis zum 01.09.2028 gegenüber der Auftragnehmerin (AN) schriftlich erklären, ob die Universität Freiburg von ihrem Optionsrecht Gebrauch macht. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten möglich. Produkt-Alleinstellungsmerkmal: Im Rahmen einer qualifizierten Markterkundung hat sich herausgestellt, dass es nur ein Produkt gibt, das den Anforderungen der Auftraggeberin genügt (Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.7.2017 – VII-Verg 13/17 – Mikrop). In dieser Situation ist auch auf den Zusatz „oder gleichwertig“ zu verzichten. Auf dieser Gundlage wird in der Ausschreibung ein direkter Bezug unter namentlicher Erwähnung auf das Fabrikat SimonsVoss System 3060 – Aktiv gemacht. Begründung für Produktnennung: Das Fabrikat SimonsVoss System 3060 – Aktiv ist an der Universität bereits verbaut und etabliert. Eine Umrüstung ist aus wirtschaftlichen Gründen untragbar, sodass künftig weiterhin mit diesem System gearbeitet werden muss. Die zwingende Notwendigkeit, das System beizubehalten, macht daher die Nennung des Fabrikats in den Vergabeunterlagen unabdingbar. Eignungskriterien: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) (A1.1) A-Kriterium Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf den Ausschreibungsgegen-stand in den letzten drei Jahren (A1.2) A-Kriterium Die Mindestanforderung an den Jahresumsatz in den letzten drei Jahren, die erreicht werden muss, liegt bei 2.000.000,00 EUR oder Einreichung einer Betriebshaftpflicht-versicherung mit Deckungssumme gem. gefordertem Mindestjahresumsatz. (A1.3) A-Kriterium Zuverlässigkeit: Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung Zuverlässigkeit (A2) A-Kriterium Eigenerklärung Russland: Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung Russland Bitte füllen Sie das Dokument 06_Eigenerklärung_Artikel 5 k) Russland aus. Dieses muss mit der Angebotsabgabe eingereicht werden (A3) A-Kriterium Weitere Formblätter/Eigenerklärungen: Einreichung des unterschriebenen Formblatts zur Bietergemeinschaft (nur einreichen falls einschlägig) (A4.1) A-Kriterium Einreichung des unterschriebenen Formblatts zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz (nur einreichen falls einschlägig) (A4.2) A-Kriterium Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung zur Sprachbefähigung (A4.3) A-Kriterium: • Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Die für den Auftrag Hauptverantwortlichen und die mit der Auftragsausführung betrauten Bearbeiterinnen und Bearbeiter müssen über kompetente deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen – dies entspricht der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Refe-renzrahmens für Sprachen (GER). Auf Verlangen der AG ist dies nachzuweisen. Besteht bei der AG ein berechtigter Zweifel an den vorgenannten Sprachkenntnissen, behält die AG sich das Recht vor, einen Nachweis für die notwendigen Sprachkenntnisse einzufordern. Als Nachweis gelten ent-weder die Vorlage eines anerkannten Sprachzertifikats oder die Vorlage ei-nes deutschen Schulabschlusses. Bei Krankheit oder Urlaubsvertretung muss der AG eine Person mit gleichwertigen Erfahrungswerten und Deutschkenntnissen zur Verfügung gestellt werden. Kann die AN den Forde-rungen der AG nicht nachkommen, ist die AG berechtigt, den Vertrag inner-halb von drei Monaten zu kündigen. Einreichung des unterschriebenen Formblatts zu Referenzen (A4.4) A-Kriterium: • Die AN hat mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren vorzulegen, die in Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung vergleichbar sind. • Die AN hat eine Ansprechperson für jede genannte Referenz aufseiten der Referenzgeberin zu benennen, welche die Ausführung der Referenz bestätigen kann. • Jede angegebene Referenz muss mit der ausgeschriebenen Leistung in Zusammenhang stehen (Verkauf und Einbau einer elektronischen Schließanlage). Die Referenzen sollen belegen, dass die Bieterin über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um den Vertrag ordnungsgemäß erfüllen zu können. Dafür sollen die Referenzen ferner eine ausführliche Darstellung über die Durchführung vergleichbarer Aufgaben in den letzten drei Jahren belegen (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet). Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Be-schreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Können die geforderten Nachweise nicht erbracht werden, gilt die Eignung als nicht erfüllt und das Angebot wird vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bietende, die eines der o.g. Kriterien zur Eignung nicht erfüllen, gelten als nicht geeignet und werden vom Verfahren ausgeschlossen. Das Angebot wird nicht zur Wertung zugelassen.

Geschätzter Wert 1.000.000 €
Vertragslaufzeit ab 31.12.2025

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