Projekt-ID: #05_02-1141-B_02-25-0044

B 236 Dortmund, 2. + 3. TA, hier: Verkehrssicherung B 236 Erhaltung Nordabschnitt

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Projektbeschreibung

Im Rahmen der grundhaften Erneuerung der B 236 bei Dortmund ist die komplette Verkehrssicherung sicherzustellen. Die Leistungen umfassen u. a.: Einrichtung, Umbau und Abbau von Verkehrsführungen (4+0 / 2+2 / 3+1). Sperrungen der Anschlussstelle Dortmund-Derne inkl. Umleitungsbeschilderung. Nächtliche Vollsperrungen zur Demontage von Verkehrszeichenbrücken. Auf-, Um- und Abbau von transportablen Schutzeinrichtungen und Gelbmarkierungen. Einsatz einer mobilen Stauwarnanlage auf der A2 (RiFa Schwerte). Aufstellung und Vorhaltung von Arbeitsstellen-Info- und Standorttafeln. Kontrolle, Wartung und Instandhaltung sämtlicher Verkehrssicherungen während der Bauzeit. Erstellung und Abstimmung aller Verkehrszeichen-, Sperr- und Umleitungspläne sowie Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnungen. Sicherstellung von Fuß- und Radverkehr, mit Ausnahme kurzer Vollsperrungen bei Brückenarbeiten.

Lose

1 Los

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung): Gegenstand der Ausschreibung sind sämtliche Verkehrssicherungsarbeiten im Zuge der grundhaften Erneuerung der B 236 in Dortmund (Abschnitte TA 2 und TA 3 einschließlich der Anschlussstelle Dortmund-Derne und des nachgeordneten Netzes). Die Leistungen umfassen insbesondere die Einrichtung, den Umbau und den Rückbau von Verkehrsführungen, Sperrungen und Umleitungen, den Einsatz von transportablen Schutzeinrichtungen, Gelbmarkierungen, mobilen Stauwarnanlagen sowie Informations- und Standorttafeln. Darüber hinaus sind Vorhaltung, Wartung und Instandsetzung aller Verkehrssicherungen während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Bedürfnisse und Anforderungen: Die Leistungen dienen der Sicherstellung einer jederzeit verkehrssicheren und leistungsfähigen Verkehrsführung sowie dem Schutz von Arbeitern und Verkehrsteilnehmern. Erforderlich ist die Einhaltung sämtlicher einschlägiger Vorschriften (u. a. RSA 21, ZTV-SA, verkehrsrechtliche Anordnungen), eine enge Koordination mit parallel arbeitenden Gewerken sowie die kontinuierliche Funktionsfähigkeit aller Sicherungseinrichtungen. Der Fuß- und Radverkehr ist, soweit möglich, aufrechtzuerhalten; Fahrstreifensperrungen dürfen überwiegend nur nachts (20-5 Uhr) durchgeführt werden.

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