Bauwerksvorplanung nach RAB-ING: Lph 1 + 2 Objektplanung + Lph 2 Tragwerksplanung
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den Lückenschluss B 295 / B 464 bei Renningen. In den Planungen zum Ausbau der B 295 zwischen Renningen und der Autobahn A 8 sowie zum Neubau der B 464 zwischen Renningen und Sindelfingen ist die Verknüpfung der B 295 mit der B 464 nicht enthalten. Der 3-streifige Ausbau der B 295 endet von der A 8 kommend östlich vor Renningen, der 2-streifige Neubau der B 464 endet von der A 81 kommend südlich von Renningen. Die Maßnahme stellt den Lücken-schluss zwischen beiden Projekten dar. Die Maßnahme liegt im Landkreis Böblingen. Die B 295 bindet die Region des nördlichen Schwarz-walds an die A 8 Stuttgart-Karlsruhe und die Metropolregion Stuttgart an. Die B 464 bietet einen direk-ten Anschluss der Gemeinde Renningen und Magstadt in südliche Richtung an die A 81 Stuttgart - Singen. Die Länge der Ausbaustrecke beträgt im Zuge der B 295 ca. 2.152 m, der B 464 ca. 920 m und der K 1008 ca. 1.000 m. Der Ausbau umfasst mehrere Querungsbauwerke, unter anderem über eine Bahnlinie, den Rankbach sowie über Straßen und Rampen. Nach dem Knotenpunkt der B 295 mit der B 464 ist eine Erweiterung der B 295 in Richtung Leonberg mit einem 3. Fahrstreifen geplant, die in den dreifstreifigen Bestand übergeht. Die Leonberger Straße wird über eine Trompete an die B 295 angeschlossen. Auf dem dreifstreifigen Abschnitt um Renningen wird für das Jahr 2040 eine Verkehrs-belastung von 28.600 Kfz/24h (4.830 SV/24h) prognostiziert. Die B 464 ist in der Prognose mit 29.600 Kfz/24h (4.060 SV/24h) belastet. Im Streckenverlauf der Ausbauplanung befinden sich 5 neu zu bauende und dem BMV vorzulegende Brückenbauwerke. Die Brückenbauwerke sollen sich gestalterisch in den Streckenverlauf der B 464 und B 295 zwischen Böblingen/Sindelfingen und Leonberg einfügen und mit möglichst minimalen Ein-griffen in die vorhandene gesetzliche Schutzgebietskulisse (s. Anlage Planunterlage Schutzgebietsku-lisse) auskommen. Im Zuge der Planung der Verkehrsanlage wurden bereits grobe Bauwerksskizzen im Längs- und Quer-schnitt erstellt, welche in Abstimmung mit dem AG als Vorüberlegung herangezogen werden können. (Hinweis: Die Angaben zu den Brücken- und Feldlängen unterscheiden sich zwischen den Bauwerks-skizzen, Lage- und Höhenplänen. Bitte orientieren Sie sich zunächst an den hier im Dokument genann-ten Brückenlängen. Die Gesamtlänge der Bauwerke darf zwischen den Widerlagern entsprechend der örtlichen Situation in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) verändert werden, sodass dieser Um-stand keine besondere Gewichtung hat.) Für jedes Bauwerk sind mehrere mögliche Varianten zu betrachten und miteinander zu vergleichen. Die Anzahl der Varianten ist unbestimmt, jedoch sind mind. drei auszuarbeiten. Aus dem Varianten-vergleich soll jeweils eine Vorzugsvariante hervorgehen. Die Vorzugsvariante ist unabhängig von der bereits vorhandenen Bauwerksskizze zu ermitteln. Die zu untersuchenden Varianten sollen mit Blick auf die Einbindung in Natur und Landschaft, Wirt-schaftlichkeit, aber auch bauliche Umsetzbarkeit im Zusammenhang mit der Topographie sowie bereits bestehender Verkehrsanlagen hin untersucht und gegeneinander abgewogen werden. Dabei soll ein einheitliches Gestaltungskonzept geachtet werden, welches sich an den Bauwerken der bereits aus-gebauten Abschnitte zwischen Böblingen/Sindelfingen und Leonberg orientiert und in die Gesamtstre-ckencharakteristik einbindet. Notwendige Ergebnisse der Bauwerksvorplanung zur Aufstellung des Vorentwurfs der Verkehrsanlage sind u.a. - die Definition des Tragsystems und der Bauwerksgründung, einschließlich einer Einschätzung des Bauverfahrens, - der Bauablauf unter Berücksichtigung der Eingriffe in die Schutzgebiete, - eine Kostenschätzung, - Bauwerksskizzen, sowie - ein Erläuterungsbericht mit Wertungsmatrix und Zusammenfassung der in Lph 1 getätigten Grundlagenermittlung. Hierzu werden geotechnische Vorberichte zu den Bauwerken zur Einschätzung der Gründungssitua-tion vom AG bereitgestellt. Die Aufstellung der Bauwerksvorplanung ist für alle Bauwerke entsprechend der Vorgehensweise und Vorgaben der aktuellen RAB-ING, RE-ING sowie RIZ-ING durchzuführen. Darüber hinaus sind die all-gemeinen Regelwerke der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg (LisRe-StB-BW) zu berücksich-tigen. Abweichungen von geltenden Regelwerken oder dem Stand der Technik sind frühzeitig anzuzeigen und zu begründen.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
E_BW_HVA_F_StB_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf
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HVA_F_StB_Erklaerung_Bieter_Arbeitsgemeinschaft.pdf
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HVA_F_StB_EU_Verzeichnis_der_Unterauftragnehmer.pdf
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HVA_F_StB_Verzeichnis_der_anderen_Unternehmen_Eignungsleihe.pdf
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HVA_F_StB_Projektverantwortliche_AN.pdf
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E_BW_HVA_F_StB_Verpflichtungserklaerung_Mindestentgelt.pdf
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HVA F-StB Honorarermittlungt Objektplanung_ B295 Lückenschluss Renningen.pdf
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HVA F-StB Honorarermittlungt TWP _ B295 Lückenschluss Renningen.pdf
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HVA F-StB Leistungsbeschreibung Objektpklanung _ B295 Lückenschluss Renningen.pdf
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HVA F-StB Leistungsbeschreibung TWP _ B295 Lückenschluss Renningen.pdf
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HVA_F_StB_Titelblatt_Leistungsbeschreibung.pdf
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E_BW_HVA_F_StB_Angebotsschreiben.pdf
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HVA F-StB HonorarUebersicht _ B295 Lückenschluss Renningen.pdf
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E_BW_HVA_F_StB_EU_Aufforderung_Angebotsabgabe.pdf
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HVA_F_StB_EU_Teilnahmebedingungen_Angebotsabgabe.pdf
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HVA_F_StB_Information_Datenschutz.pdf
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HVA_F_StB_Anlage_Vertragsbedingungen.pdf
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HVA_F_StB_Verpflichtungserklaerung_Unterauftragnehmer.pdf
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HVA_F_StB_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe.pdf
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E_BW_HVA_F_StB_Merkblatt_Verpflichtungserklaerung_Mindestentgelt.pdf
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E BW Niederschrift Verpflichtung_07-25.pdf
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HVA_F_StB_Vertragsbedingungen(2).pdf
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Leitfaden Grundplan und Vermessung-04-2016.pdf
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LeitfadenEntwurf-04-2016.pdf
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Schnittstellenbeschreibung Leitfaden Entwurf und Vermessung.pdf
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15-1_Bauwerksskizze_BW-02.pdf
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15-2_Bauwerksskizze_BW-04.pdf
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15-3_Bauwerksskizze_BW-05.pdf
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15-4_Bauwerksskizze_BW-06.pdf
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15-5_Bauwerksskizze_BW-07.pdf
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5-1_Lageplan-1.pdf
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5-2_Lageplan-2.pdf
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6-12_Höhenplan_Achse 90_BW-07.pdf
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6-16_Höhenplan_Achse 67_BW-06.pdf
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6-1_Höhenplan_Achse 300.pdf
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6-7_Höhenplan_Achse 44_BW-02.pdf
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6-8_Höhenplan_Achse 45_BW-05.pdf
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6-9_Höhenplan_Achse 65_BW-04.pdf
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Planung in Schutzgebietskulisse.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.