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Projekt-ID: #LfU_13_14/2025

Planungs- und Bauüberwachungsleistungen zum Neubau von 19 Grundwassermessstellen nach den Anforderungen der AVV GeA, BAnz AT 16.08.2022 B2

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11.04.25 Frist

Projektbeschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Ausschreibung der Fachplanung und Bauüberwachung von 19 neu zu errichtenden Grundwassermessstellen. Die Standortsuche, Fachplanung und Bauüberwachung sind Aufgaben des AN. Die Standortsuche erfolgt in 15 vom AG festgelegten Grundwasserkörpern. Damit der AN den Planungs- und Arbeitsaufwand bei der Angebotserstellung besser einschätzen kann, sind die Geologie und die Messstellensituation in den betreffenden Grundwasserkörpern in 13 Detailkarten unter Anlage 1 dargestellt. Die geforderten Leistungen werden in Anlehnung an die Leistungsphasen des §43 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (folgend HOAI) beschrieben. Die vom Auftraggeber (folgend AG) nach HOAI geforderten Leistungsphasen und Leistungsbestandteile (siehe Anlage zu § 6 Spezifische Leis-tungspflichten) sind vom Auftragnehmer (folgend AN) dementsprechend anzubieten und zu leisten.

Lose

1 Los

Der AN soll zunächst die nachfolgend aufgeführten Aufgaben gemäß § 43 der HOAI ab der Leistungsphase 2 - HOAI Vorplanung bis zur Leistungsphase 4 - HOAI Genehmigungsplanung für das unter Kapitel 1 beschriebene Vorhaben erbringen. In einem ersten Schritt sind durch den AN die für das Planungsgewerk notwendigen Grundleistungen (maximal die in der Anlage zu § 6 Spezifische Leistungspflichten (Vergabeformular 401 angekreuzten) und die nachfolgend aufgeführten besonderen Leistungen je Bohrstandort zu erbringen (Leistungsstufe 1). Optionale Leistungen Im Anschluss an die Leistungen zu 2.1.3 kann der AG den AN im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung gemäß einem noch abzustimmenden Projektterminplan - der den Vorgaben in Kapitel 4.2 nicht entgegenstehen darf - dann mit der phasenweisen / stufenweisen Erbringung der Grundleistungen gem. § 43 HOAI ab LPH 5 und den nachfolgend benannten besonderen Leistungen beauftragen. Die Ausübung dieser Optionen der phasenweisen Beauftragung der Grundleistungen und besonderen Leistungen steht im alleinigen Ermessen des AGs, der sie jedoch bezogen auf alle Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphase (Stufen) geschlossen ausüben wird; ein Anspruch des ANs auf Erbringung der Grundleistungen und besonderen Leistungen besteht nicht. Die Leistungen der Leistungsstufe 1 (LPH 1-4) sind für alle 19 Bohrstandorte 4 Monate nach Auftragserteilung fertigzustellen. Die Leistungen des ANs sind hiernach auszurichten. Unter Voraussetzung der Beauftragung der optionalen LPH`en / Leistungsstufen hat der AN seine Leistungen so zu erbringen und die Bauphasen in dem von ihm zu erstellenden Leistungsverzeichnis so einzuplanen, dass die Fertigstellung und Abnahme der Ingenieurbauwerke inkl. der Grund- und besonderen Leistungen aus der Leistungsstufe 4 frühestens ab 01.01.2026 und spätestens bis 30.11.2026 abgeschlossen sind. Der Neubau kann in Losen vergeben werden. Die genannte Frist hängt damit zusammen, dass dem AG voraussichtlich nur begrenzt Haushaltsmittel und diese nur im Jahre 2026 zur Verfügung stehen.

Vertragslaufzeit 18.05.2025 – 29.11.2026

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