Lieferung von Sonderbekleidung für die Trainer im Polizeilichen Einsatzverhalten der Bayerischen Polizei in sechs Losen: Los 1: Combat-Shirt, Los 2: Softshell-Jacke, Los 3: Winterjacke, Los 4 Combat-Hose und Kniepolster, Los 5: Ringerstiefel, Los 6: Schuh (leicht)
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 320 Combat-Shirts. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 400 Combat-Shirts. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 720 Combat-Shirts. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 200 Softshell-Jacken. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 250 Softshell-Jacken. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 450 Softshell-Jacken. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 400 Winterjacken. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 500 Winterjacken. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 900 Winterjacken. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 750 Combat-Hosen, 250 Kniepolster. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 900 Combat-Hosen, 300 Kniepolster. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 1650 Combat-Hosen, 550 Kniepolster. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 170 Paar Ringerstiefel. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 210 Paar Ringerstiefel. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 380 Paar Ringerstiefel. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 150 Paar Schuhe (leicht). Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 180 Paar Schuhe (leicht). Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 330 Paar Schuhe (leicht). Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.