Die Kontrollbereiche 2 und 4 sind mit neuer Kontrolltechnik zur Kontrolle nach § 5 LuftSiG auszustatten. Die Ausstattung erfolgt auf den ausgewiesenen Flächen in den Kontrollbereichen 2 und 4 mit notwendiger Kontrolltechnik (Gepäckprüfanlagen, automatischen Wannenrückführungssystemen, abgesetzten Analyst-Plätzen für Remote-Screening sowie Nachkontrollplätzen etc.) mit einer Leistungsfähigkeit von min. 800 Pax/h je Bereich.
Gegenstand der Leistung ist die Ausstattung der Kontrollbereiche 2 und 4 mit neuer Kontrolltechnik zur Kontrolle nach § 5 LuftSiG und die Erfüllung der nachfolgende Bedingungen: • Phase 1: o Ausstattung der in den beigefügten Zeichnungen ausgewiesenen Flächen in den Kontrollbereichen mit Kontrolltechnik mit einer Leistungsfähigkeit von mind. 800, (Ziel: mind. 1.000) Pax/h je Bereich . (Anlage 1 und 2) o Berücksichtigung eines separaten, abgesetzten Teils des Kontrollbereiches als Fläche für abgesetzte Bildauswerte-Plätze / Analysten. • Phase 2: o Ausstattung der in den beigefügten Zeichnungen ausgewiesenen Flächen in den Kontrollbereichen mit Kontrolltechnik mit einer Leistungsfähigkeit von mind. 800, (Ziel: mind. 1.000) Pax/h je Bereich. (Anlage 3 und 4) o Die Berücksichtigung eines separaten, abgesetzten Teils des Kontrollbereiches als Fläche für abgesetzte Bildauswerte-Plätze / Analysten entfällt und diese werden in anderen Flächen außerhalb des Kontrollbereiches verortet. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung der Kontrolltechnik nach den Vorgaben des Auftraggebers gemäß der Leistungsbeschreibung sowie die Instandhaltung der Geräte für 24 Monate. Die Leistungsinhalte / Anforderungen an die Technik sind in der Leistungsbeschreibung konkretisiert. Die Lieferung der Geräte ist für das 1. Quartal 2027 geplant.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.