Projekt-ID: #60239-16

Ruhr-Universität Bochum - "Mehrpartner-Rahmenvertrag Generalplanung in zwei Losen"

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Projektbeschreibung

Ruhr-Universität Bochum - "Mehrpartner-Rahmenvertrag Generalplanung in zwei Losen"

Lose

2 Lose

Die Ruhr-Universität Bochum beabsichtigt, Leistungen der Generalplanung für die Leistungsphasen 1 bis 7 (Los 1) und die Leistungsphasen 5 bis 9 (Los 2) jeweils im Wege einer Mehr-partner-Rahmenvereinbarung mit maximal vier Auftragnehmern zu vergeben. Zu den zu planenden Objekten gehören insbesondere die Bestandsgebäude auf dem Universitätscampus. Es wird sich insofern weitgehend um Umbauten und/oder Modernisierungen handeln. Eine besondere und in der Regel die gewichtigste Rolle nimmt dabei die Planung im Leistungsbild Technische Ausrüstung ein, wobei bei der Planung insofern im Besonderen der Bestand berücksichtigt werden muss (Schnittstellen, Zustandsfeststellung der Technischen Anlagen in Abstimmung mit dem RUB-Betrieb etc.). Die insofern zu erbringenden Koordinierungs- und Abstimmungsleistungen sind ausdrücklicher Leistungsbestandteil. Eine abschließende Prognose über die anfallenden Maßnahmen ist nicht möglich, da diese auf nicht vorhersehbaren Entwicklungen beruhen. Insbesondere werden die Maßnahmen im Zusammenhang mit Neuberufungen von Professor*innen bestehen. Es wird sich insbesondere um Gebäude der Fakultäten für Natur- und Ingenieurwissenschaften handeln. Die Gebäude beinhalten neben Forschungs- und Entwicklungslaboratorien für Chemie, Physik, Biologie und Technik auch Verhaltensversuchsräume, klinische Laboratorien, Radionuklidlabore sowie gentechnische Biosicherheitslabore. Folgende Leistungsbilder werden von den Einzelaufträgen i.d.R. stets erfasst. - Objektplanung (besonderer Hinweis zur Objektplanung: im Rahmen von Rückbau- und Abbruchleistungen (staubende Arbeiten) ist mit schadstoffbelasteten Bauelementen zu rechnen. Für die ordnungsgemäße Bearbeitung werden durch den Auftraggeber ein Gutachten und ein Rückbaukonzept mit Hinweisen zum Umgang mit schadstoffbelasteten Bauteilen bereitgestellt.) - Technische Ausrüstung je nach Anforderung alle Anlagengruppen, aber insbesondere (jedoch nicht abschließend) (KG 430, 431, 434, 473, 474 - jeweils nach DIN 276 2008 - 12 - Medien/Gaswarnanlage, Kälte/Lüftung, VE-Wasser etc.) - Zu den ggf. erforderlichen Beratungsleistungen, die im Zuge der Generalplanungsleistung erforderlich werden können, gehören zum Beispiel aber nicht abschließend: o Schadstoffentfrachtung, ggf. in Kooperation mit einem durch den AG zu beauftragenden Schadstoffgutachter, sowie Planungsleistungen zur Ermöglichung einer Schadstoffuntersuchung, Integration der sich aus einem Schadstoffgutachten ergebenden Anforderungen in die weitere Rückbau- und Durchbruchsplanung o Brandschutz orientiert an der AHO Heft 17 o Laborplanung im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI 2021, Anlagengruppe 7 o Statische Beurteilung (Statische Beurteilung im Rahmen des Umbaus und der Modernisierung vorhandener Bausubstanz, zusätzliche Lasten durch Großgeräte, Verstärkung, Schwingungsschutz) Durch die Losaufteilung verspricht sich der Auftraggeber eine höhere Qualität der Leistungen sowie eine gegenseitige Qualitätskontrolle und -sicherung. Den Bietern soll ermöglicht werden, in den Angeboten selbst zu entscheiden und darzulegen, wo sie ihre Stärken sehen. Geplant ist, dass der jeweilige Auftragnehmer des Loses 2 ab der Leistungsphase 5 für den Auftraggeber überwachend und beratend in die Bearbeitung einbezogen wird. Bis zum Abschluss der Leistungsphase 7 werden die Leistungen federführend und in der alleinigen Generalplanerverantwortung von dem Auftragnehmer des Loses 1 bearbeitet. Der AG verfolgt das Ziel, dass die Leistungen ab LPH 8 möglichst reibungslos von dem Auftragnehmer des Loses 2 übernommen werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist - je Los - ein Mehrpartner-Rahmenvereinbarung mit maximal vier Auftragnehmern. Die jeweiligen Einzelaufträge kommen auf der Grundlage sogenannter Mini-Wettbewerbe zu Stande. Soweit ein Unternehmen sowohl Rahmenvertragspartner im Los 1 als auch im Los 2 ist, so kann er aufgrund einer entsprechenden Angebotslimitierung innerhalb der Mini-Wettbewerbe Einzelaufträge nur in einem Los erhalten. Einzelne Maßnahmen umfassen erfahrungsgemäß durchschnittlich ca. 24 Monate. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

Die Ruhr-Universität Bochum beabsichtigt, Leistungen der Generalplanung für die Leistungsphasen 1 bis 7 (Los 1) und die Leistungsphasen 5 bis 9 (Los 2) jeweils im Wege einer Mehr-partner-Rahmenvereinbarung mit maximal vier Auftragnehmern zu vergeben. Zu den zu planenden Objekten gehören insbesondere die Bestandsgebäude auf dem Universitätscampus. Es wird sich insofern weitgehend um Umbauten und/oder Modernisierungen handeln. Eine besondere und in der Regel die gewichtigste Rolle nimmt dabei die Planung im Leistungsbild Technische Ausrüstung ein, wobei bei der Planung insofern im Besonderen der Bestand berücksichtigt werden muss (Schnittstellen, Zustandsfeststellung der Technischen Anlagen in Abstimmung mit dem RUB-Betrieb etc.). Die insofern zu erbringenden Koordinierungs- und Abstimmungsleistungen sind ausdrücklicher Leistungsbestandteil. Eine abschließende Prognose über die anfallenden Maßnahmen ist nicht möglich, da diese auf nicht vorhersehbaren Entwicklungen beruhen. Insbesondere werden die Maßnahmen im Zusammenhang mit Neuberufungen von Professor*innen bestehen. Es wird sich insbesondere um Gebäude der Fakultäten für Natur- und Ingenieurwissenschaften handeln. Die Gebäude beinhalten neben Forschungs- und Entwicklungslaboratorien für Chemie, Physik, Biologie und Technik auch Verhaltensversuchsräume, klinische Laboratorien, Radionuklidlabore sowie gentechnische Biosicherheitslabore. Folgende Leistungsbilder werden von den Einzelaufträgen i.d.R. stets erfasst. - Objektplanung (besonderer Hinweis zur Objektplanung: im Rahmen von Rückbau- und Abbruchleistungen (staubende Arbeiten) ist mit schadstoffbelasteten Bauelementen zu rechnen. Für die ordnungsgemäße Bearbeitung werden durch den Auftraggeber ein Gutachten und ein Rückbaukonzept mit Hinweisen zum Umgang mit schadstoffbelasteten Bauteilen bereitgestellt.) - Technische Ausrüstung je nach Anforderung alle Anlagengruppen, aber insbesondere (jedoch nicht abschließend) (KG 430, 431, 434, 473, 474 - jeweils nach DIN 276 2008 - 12 - Medien/Gaswarnanlage, Kälte/Lüftung, VE-Wasser etc.) - Zu den ggf. erforderlichen Beratungsleistungen, die im Zuge der Generalplanungsleistung erforderlich werden können, gehören zum Beispiel aber nicht abschließend: o Schadstoffentfrachtung, ggf. in Kooperation mit einem durch den AG zu beauftragenden Schadstoffgutachter, sowie Planungsleistungen zur Ermöglichung einer Schadstoffuntersuchung, Integration der sich aus einem Schadstoffgutachten ergebenden Anforderungen in die weitere Rückbau- und Durchbruchsplanung o Brandschutz orientiert an der AHO Heft 17 o Laborplanung im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI 2021, Anlagengruppe 7 o Statische Beurteilung (Statische Beurteilung im Rahmen des Umbaus und der Modernisierung vorhandener Bausubstanz, zusätzliche Lasten durch Großgeräte, Verstärkung, Schwingungsschutz) Durch die Losaufteilung verspricht sich der Auftraggeber eine höhere Qualität der Leistungen sowie eine gegenseitige Qualitätskontrolle und -sicherung. Den Bietern soll ermöglicht werden, in den Angeboten selbst zu entscheiden und darzulegen, wo sie ihre Stärken sehen. Geplant ist, dass der jeweilige Auftragnehmer des Loses 2 ab der Leistungsphase 5 für den Auftraggeber überwachend und beratend in die Bearbeitung einbezogen wird. Bis zum Abschluss der Leistungsphase 7 werden die Leistungen federführend und in der alleinigen Generalplanerverantwortung von dem Auftragnehmer des Loses 1 bearbeitet. Der AG verfolgt das Ziel, dass die Leistungen ab LPH 8 möglichst reibungslos von dem Auftragnehmer des Loses 2 übernommen werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist - je Los - ein Mehrpartner-Rahmenvereinbarung mit maximal vier Auftragnehmern. Die jeweiligen Einzelaufträge kommen auf der Grundlage sogenannter Mini-Wettbewerbe zu Stande. Soweit ein Unternehmen sowohl Rahmenvertragspartner im Los 1 als auch im Los 2 ist, so kann er aufgrund einer entsprechenden Angebotslimitierung innerhalb der Mini-Wettbewerbe Einzelaufträge nur in einem Los erhalten. Einzelne Maßnahmen umfassen erfahrungsgemäß durchschnittlich ca. 24 Monate. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

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