1. Einleitung Ende der 90er Jahre wurden verschiedene Unternehmen im Bereich der Abfallentsorgung in der Stadt Bernau bei Berlin angesiedelt. Das Unternehmen BRESTO betrieb eine Bauabfallaufbereitungsanlage in Bernau-Albertshof und meldete im Jahr 2005 nach einem im Jahr 2004 vorangegangen Großbrand Insolvenz an. Derzeit lagern noch ca. 25.000 m³ gemischte Bauabfälle, Vorabsiebmaterial und Betonschwellen auf dem ehemaligen Betriebsgelände des Unternehmens an der Dorothea-Erxleben-Straße in Bernau bei Berlin. Die Stadt Bernau bei Berlin wurde als Grundstückseigentümer zur vollständigen Beräumung des Geländes durch das LfU verpflichtet. In einem ersten Bearbeitungsschritt sollen die Feinabsiebhaufwerke (ca. 5.700 m³, rot umrandet in der folgenden Abbildung) verladen und entsorgt werden. Für die Maßnahme ist eine Dauer von 20 Werktagen vorgesehen. In nachfolgender Abbildung sind diese Haufwerke dargestellt. Im zweiten Bearbeitungsschritt sollen die Mischmüllhaufwerke entsorgt werden. Die Mischmüllhaufwerke bestehen überwiegend aus gemischten Bau- und Abbruchabfällen. Die Ausschreibung dieser Leistung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Gesamtmaßnahme wird durch einen Abfallmanager und die ökologische Baubegleitung betreut werden.Das Gelände der ehemaligen BRESTO GmbH befindet sich innerhalb eines Gewerbegebietes rund 1.420 m nordöstlich der Stadt Bernau bei Berlin in der Dorothea-Erxleben-Straße 13B. Die Zufahrt erfolgt aus Richtung der Stadt Bernau bei Berlin zunächst über die Albertshofer Chaussee in Richtung Nordosten. Nach etwa 1.470 m zweigt von dieser die Dorothea-Erxleben-Straße in nordwestlicher Richtung ab. Nach weiteren 150 m befindet sich das Gelände der ehemaligen BRESTO GmbH unmittelbar südwestlich. 2. Leistungsbild Beräumung Feinabsiebhaufwerke Für die Gesamtmaßnahme ist die Position des Abfallmanagers installiert. Der Abfallmanager soll in erster Linie die Entsorgungsvorgänge kontrollieren. Das Feinabsiebmaterial (AS 191209 / 191212) besteht aus Mineralik, Kunststoff, Holz, Textilien und <<1 Vol.- % Mineralfasern (nachweislich WHO-Fasern). Den Ausschreibungsunterlagen sind die Probenahmeprotokolle und Laborergebnisse zur Deklarationsuntersuchung beigefügt. Für die Entsorgung der Feinabsiebmaterialien wird eine Bearbeitungszeit von ca. 20 Arbeitstagen abgeschätzt. In der Bauzeit wird eine Bauanlaufberatung, eine Bauberatung zur Mitte der Bauzeit und eine Bauberatung als Abnahmetermin festgesetzt. Die Teilnahme des Bauleiters/Poliers an den Bauberatungen ist zwingend erforderlich. Leistungsbestandteil der Ausschreibung ist vordergründig die Verladung, der Transport und die gesetzeskonforme Verwertung/Beseitigung der Feinabsiebmaterialien. Im Rahmen der Baumaßnahme/Beräumungsmaßnahme muss der Bieter die Baustelle für die erforderlichen Arbeiten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einrichten. Anschlüsse für Versorgungsmedien (Wasser/ Abwasser, Strom, Tel. etc.) sind im Baufeld nicht vorhanden. Der Bieter hat bei Notwendigkeit hierfür selbst Sorge zu tragen und die Kosten in die Position der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Vor Beginn der eigentlichen Beräumungsarbeiten wird um die Feinabsiebhaufwerke durch die ökologische Baubegleitung ein Amphibienschutzzaun errichtet. Der Amphibienschutzzaun muss arbeitstäglich durch den Bieter geöffnet und am Ende des Arbeitstages wieder geschlossen werden. Durch die ökologische Baubegleitung erfolgt einmal täglich das Absammeln der zu schützenden Individuen. Die Materialaufnahme kann nur vom eigentlichen Grundstück aus erfolgen. Der Amphibienschutzzaun wird dann abschnittsweise durch die ökol. Baubegleitung zurückgebaut und an den tatsächlichen Arbeitsbereich angepasst. Mehraufwendungen für die vorher genannten Erschwernisse sind in die jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren. Der Bieter hat seine Kapazitäten so zu planen, dass die ausgeschriebenen Leistungen auf der Baustelle innerhalb von 20 Arbeitstagen abgeschlossen werden können. Die Entsorgung muss ohne Zwischenlagerung oder Aufbereitung direkt zum Endentsorger erfolgen. Mit dem Angebot hat der Bieter folgende Unterlagen einzureichen die Vertragsbestandteile werden: - Verbindliche Annahmeerklärung des Endentsorgers mit Bezug auf die Prüfberichtsnummern und Abfallschlüssel - Ablaufplan zur geplanten Geländeberäumung - Benennung eine Verantwortlichen Bauleiters/Poliers - Baustelleneinrichtungsplan 3. Arbeitsschutz Aufgrund der geringen Anteile an nachweislich vorhandenen WHO-Fasern aus vermutlich alten Mineralwollerückständen im Feinabsieb, sind Schutzmaßnahmen entsprechend dem A+S-Plan umzusetzen. Im Kern sind eine Benässung des Materials während des Verladevorgangs sowie das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung im unmittelbaren Umfeld der Verladung umzusetzen.
Allgemeine Baustelleneinrichtung Baustelle für die vertragsgemäße Durchführung aller Bauleistungen einrichten, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Gerüste und sonstige Betriebsmittel auf die Baustelle bringen und betriebsfertig aufstellen, einschließlich der dafür notwendigen Arbeiten. Baubüros, Tagesunterkünfte, Sozial- und Sanitärcontainer, Lagercontainer sowie auch eine Stiefelwaschanlage für die Beschäftigten usw. antransportieren, aufbauen und einrichten. Bei der Baustelleneinrichtung sind die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung einzuhalten. Dafür notwendige Aufwendungen sind hier in die Pauschale einzurechnen. Der Bauleiter oder dessen Stellvertreter hat an den vor Ort stattfindenden Bauberatungen teilzunehmen. Verunreinigungen der Baustelle durch Öle und andere Schadstoffe sind auszuschließen. Dafür haftet der AN. Dem Auftragnehmer ist freigestellt, sich im Zuge der Baustelleneinrichtung an die anliegenden Medien anzuschließen. Andernfalls sind geeignete und entsprechend den Erfordernissen dimensionierte, mobile Anlagen (Funktelefone, Stromaggregat, Wasserwagen) aufzustellen. Die Baustelle ist bei der Gewerbeaufsicht sowie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Die Baustellenzufahrt erfolgt über das Gelände des Busbetriebshofs von der Dorothea-Erxleben-Straße aus. Die Baustelle ist gemäß UVV "Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz" (VBG 125) abzusperren und mit Hinweisschildern zu kennzeichnen. Die Maßnahmen der Baustellensicherung sind in die BE einzurechnen. Besondere Arbeitsschutzmittel, wie Feuerlöscher, Erste Hilfe, Schutzbrillen, ggf. Einweganzüge und Atemschutzfilter,gemäß den Anforderungen nach DGUV-R 101-004 und DGUV-R 114-004 sind vorzuhalten und bei Bedarfeinzusetzen. Erhöhte Staubentwicklungen auf der Baufeldzufahrt bzw.beim Laden der Materialien sind durch geeignete Maßnahmen (Bewässerung) zu unterbinden. Bei Straßenverschmutzungen im Betriebsgelände und auf der Dorothea-Erxleben-Straße ist eine Kehrmaschine für die Straßenreinigung einzusetzen. Im Rahmen der Baustelleneinrichtung sind alle im Verantwortungsbereich des AN liegenden Genehmigungen (z.B. Genehmigungen für Verkehrseinschränkungen etc.) einzuholen. Eine gesonderte Kostenanerkennung erfolgt hierfür nicht. Für die Baustelleneinrichtung kann ein Teil der mit Betonplatten befestigten Fläche der Baustelle genutzt werden. Der AN hat, sofern seine Betriebshaftpflicht die Risiken nicht abdeckt, eine Bauwesenversicherung über die vertragliche Bruttobausumme abzuschließen, bei der auch das Bauherrenrisiko mit abgedeckt ist. Der AN hat ein Bautagebuch/Bautagesberichte zu führen und die Arbeiten chronologisch zu fotodokumentieren. Baustelleneinrichtung vorhalten und betreiben Vorhalten und Betreiben der Baustelleneinrichtung gemäß der vorhergehenden Position für die vertragsgemäße Durchführung aller Bauleistungen über die vereinbarte Dauer der Bauzeit.Eine Mehrvergütung für eine vom Bauherren nicht zu verantwortende eventuelle Bauzeitverlängerung erfolgt nicht. Baustelleneinrichtung räumen Räumen der Baustelleneinrichtung komplett. Hilfsfundamente und sonstige eingebaute Teile der Baustelleneinrichtung über OK-Gelände sind zu beseitigen. Herstellen des Ausgangszustandes der Einrichtungsflächen. Bauleitung allg. Koordinierung der Bauarbeiten und ggf. Abstimmungen mit Auftraggeber, Fachbehörden, ökol. Baubegleitung und Abfallmanager. - Kontrolle der Termin- und Arbeitsabläufe und Übereinstimmung mit gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (bspw. GefStoffV, TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524 bzw. DGUV 101-004, BaustellV) - Kontrolle der ausführenden Firma vor Ort anzuwendenden Maßnahmen des organisatorischen und technischen Arbeitsschutzes und der einzusetzenden persönlichen Schutzausrüstung der mit Schadstoffen umgehenden Mitarbeiter auf Vollständigkeit und Durchführung. - Protokollierung der Vor-Ort-Begehungen und baubegleitende Fotodokumentation - Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß DGUV101-004 - Kontrolle der Separierung und Beladung LKW (Vor-Ort). - Teilnahme an Abnahmen - Teilnahme an Bauberatungen etc. Material lösen, laden, transportieren Feinabsiebmaterial mittels geeignetem Bagger oder Radlader lösen, verladen und fachgerecht zur Entsorgungsanlage transportieren. Feinabsiebmaterial vollständig bis zum gewachsenen Boden abtragen. Material verwerten/beseitigen Feinabsiebmaterial (AS 191209 / 191212) aus Mineralik, Kunststoff, Holz, Textilien und <<1 Vol.-% Mineralfasern (WHO-Fasern) entsprechend der gesetzlichen Anforderungen verwerten/beseitigen Abrechnung auf Nachweis über Wiegescheine. Planum herstellen Planum herstellen nach Abschluss des Materialabtrags. Füllboden liefern verdichtungsfähigen Füllboden BM-0 frei Baustelle liefern. Füllboden einbauen Füllboden in Fehlstellen profilgerecht lagenweise (d= 25 cm) einbauen und mit geeignetem Gerät (Rüttelplatte oder Walzenzug) verdichten. Reinigung Straße Kehrmaschine, Reinigungsgeräte zum Entfernen der Verunreinigungen durch den Baustellenverkehr über die Dauer der Materialtransporte am Standort vorhalten und bei Bedarf oder auf Anforderung des AG an mehrmals, jedoch mindestens 1x täglich zur Reinigung der Zufahrts- und Betriebsstraßen innerhalb und außerhalb des Anlagengeländes einsetzen. Die Abrechnung erfolgt taggenau auf Nachweis (gem. bestätigten Bautagebuch). Abrechnung auf Nachweis über Wiegescheine. Arbeits- und Gesundheitsschutz Der integrierte A+S-Plan (Anlage der LB) ist zu beachten. Die gesamten Aufwendungen für den persönlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie spezielle zusätzliche Ausrüstungen, die sich aus der Bearbeitungstechnologie des AN ergeben, sind, sofern nicht nachfolgend in separaten Positionen ausgewiesen, in die Einheitspreise der Leistungen einzukalkulieren. - Belehrung und Unterweisung der eingesetzten Beschäftigten - Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ...weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.