Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die in der in der Internetplattform unter der in der Bekanntmachung genannten Adresse veröffentlichten Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im straßengebundenen ÖPNV in der Stadt Landshut. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den Fahrplänen gemäß Anlage 2 der Leistungsbeschreibung. Die Betriebsaufnahme hat am 01.01.2027 zu erfolgen. Der Betrieb endet am 31.12.2031.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die in der in der Internetplattform unter der in der Bekanntmachung genannten Adresse veröffentlichten Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im straßengebundenen ÖPNV in der Stadt Landshut. Dies betrifft insbesondere die Linien: Linie 609 Montag - Freitag (Feichtmeier - Hauptbahnhof - Altstadt); Linie 609 Montag - Freitag (Altstadt - Hauptbahnhof - Feichtmeier); Linie 609 Samstag (Feichtmeier - Hauptbahnhof); Linie 609 Samstag (Hauptbahnhof - Feichtmeier); Linie 609 Sonn-/Feiertag (Feichtmeier - Hauptbahnhof); Linie 609 Sonn-/Feiertag (Hauptbahnhof - Feichtmeier) Zusätzlich die Verstärkerlinie: Linie E28 - Montag mit Freitag, Schultag; Linie E29 - Montag mit Freitag, Schultag; Linie E33 - Montag mit Freitag, Schultag; Linie E34 - Montag mit Freitag, Schultag; Linie E74 - Montag mit Freitag, Schultag; Linie E76 - Montag mit Freitag, Schultag; Linie E77 (Altstadt - Holzfeilerweg) - Montag mit Freitag, Schultag; Linie E77 (Holzfeilerweg - Altstadt) - Montag mit Freitag, Schultag. Der genaue, dem Angebot zu Grunde liegende, Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen gemäß Anlage 2 der Leistungsbeschreibung.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.