Projekt-ID: #1920

1786_Hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Neubau Feuerwehrhaus | Rettungswache Berwacht“ | Gemeinde Efringen-Kirchen

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Projektbeschreibung

Die Freiwillige Feuerwehr in Efringen-Kirchen ist derzeit auf neun Standorte verteilt. Handlungsbedarf ergibt sich aus der Tatsache, dass mit der aktuellen Struktur die Einsatzbereitschaft nicht immer zu 100 Prozent gewährleistet werden kann. Im April 2023 wurde daher das Fachbüro Brandschutz Vier mit der Erstellung einer Standortanalyse zur langfristigen Reduzierung der Standortanzahl sowie eines Feuerwehrbedarfsplans beauftragt. Im Ergebnis der Studie und Aufstellung des Feuerwehrbedarfsplans ist nunmehr vorgesehen, die neun Standorte der Feuerwehr auf vier zu reduzieren. Die Abteilungen Efringen-Kirchen und Istein bilden den Standort Süd, Blansingen, Welmlingen, Huttingen und Wintersweiler den Standort Nord sowie Egringen und Mappach den Standort Ost. Kleinkems wird zum Standort West. Zielstellung ist der langfristige Erhalt der Leistungsfähigkeit und die Schaffung eines modernen, sicheren Arbeitsumfeld für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Um dies zu gewährleisten ist als erster Schritt der Neubau eines Feuerwehrhauses südlich des Kernortes an der Isteiner Straße vorgesehen. Zusätzlich soll am Standort eine Rettungswache der Bergwacht errichtet werden. Um die beste Lösung für den zusätzlichen Raumbedarf und die funktionalen Anforderungen für den Neubau des Feuerwehrhauses und der Bergwacht zu finden, hat sich der Gemeinderat für die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs entschieden. Zielstellung des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung eines Gebäudekonzepts für den Neubau des Feuerwehrhauses und der Bergwacht. Die Registrierungsnummer der Architektenkammer Baden-Württemberg wird mit dem Versand der Unterlagen nachgereicht.

Lose

1 Los

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architektin / Architekt“ zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen. Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Die Teilnahmeerklärung mit den geforderten Anlagen müssen bis zum 10.11.2025, 12:00 Uhr eingereicht werden. Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden vom wettbewerbsbetreuenden Büro auf Vollständigkeit hin überprüft. Fehlende Nachweise können nachgefordert und innerhalb einer angemessenen Frist eingereicht werden. Teilnehmer, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Zugang zum Upload.

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