Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sollen für die Vorbereitung der Neuabgrenzung des GRW-Regionalfördergebiets für die Förderperiode ab 2028 genutzt werden. Die Fördergebietsabgrenzung erfolgt regelmäßig durch den Bund-Länder-Koordinierungsausschuss der GRW (Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder und Bundesminister der Finanzen) auf Grundlage der überarbeiteten EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen, so vorraussichtlich erneut in 2027 für die Förderperiode ab 2028. Das Forschungsgutachten soll einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Neuabgrenzung des GRW-Fördergebiets leisten. Insbesondere sollen auf Grundlage der Ergebnisse konkrete Vorschläge für das künftige Regionalindikatorenmodell entwickelt werden, mit dem die Zukunftsbezogenheit hinsichtlich regionaler Strukturschwächen und damit die präventive Ausrichtung der GRW weiter gestärkt werden kann und auch kleinräumige regionale Problemlagen unterhalb der Ebene der Arbeitsmarktregionen, die aktuell Grundlage der räumlichen Fördergebietsabgrenzung sind, angemessen adressiert werden. Die Ergbnisse sollen unter anderem Grundlage für die Abstimmung zwischen Bund und Ländern zur Festlegung des neuen GRW-Regionalindikatorenmodells sein, mit dessen Hilfe die jeweiligen Regionen (verschiedene Optionen der Gebietsabgrenzung) nach ihrer Strukturschwäche bzw. -stärke in eine Reihenfolge gebracht werden. Zudem können die Ergebnisse des Vorhabens dazu beitragen, frühzeitig deutsche Interessen/Vorschläge zur Berücksichtigung bei der Überarbeitung der EU-Regionalbeihilfeleitlinien an die EU-KOM herantragen zu können. Darüber hinaus sollen die Analysen des Gutachtens so ausgerichtet sein, dass sich die künftigen Regionalindikatorenmodelle grundsätzlich auch als Basis für die räumliche Abgrenzung von Strukturschwäche weiterer regionalpolitischer Maßnahmen eignen.
Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sollen für die Vorbereitung der Neuabgrenzung des GRW-Regionalfördergebiets für die Förderperiode ab 2028 genutzt werden. Die Fördergebietsabgrenzung erfolgt regelmäßig durch den Bund-Länder-Koordinierungsausschuss der GRW (Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder und Bundesminister der Finanzen) auf Grundlage der überarbeiteten EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen, so vorraussichtlich erneut in 2027 für die Förderperiode ab 2028. Das Forschungsgutachten soll einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Neuabgrenzung des GRW-Fördergebiets leisten. Insbesondere sollen auf Grundlage der Ergebnisse konkrete Vorschläge für das künftige Regionalindikatorenmodell entwickelt werden, mit dem die Zukunftsbezogenheit hinsichtlich regionaler Strukturschwächen und damit die präventive Ausrichtung der GRW weiter gestärkt werden kann und auch kleinräumige regionale Problemlagen unterhalb der Ebene der Arbeitsmarktregionen, die aktuell Grundlage der räumlichen Fördergebietsabgrenzung sind, angemessen adressiert werden. Die Ergbnisse sollen unter anderem Grundlage für die Abstimmung zwischen Bund und Ländern zur Festlegung des neuen GRW-Regionalindikatorenmodells sein, mit dessen Hilfe die jeweiligen Regionen (verschiedene Optionen der Gebietsabgrenzung) nach ihrer Strukturschwäche bzw. -stärke in eine Reihenfolge gebracht werden. Zudem können die Ergebnisse des Vorhabens dazu beitragen, frühzeitig deutsche Interessen/Vorschläge zur Berücksichtigung bei der Überarbeitung der EU-Regionalbeihilfeleitlinien an die EU-KOM herantragen zu können. Darüber hinaus sollen die Analysen des Gutachtens so ausgerichtet sein, dass sich die künftigen Regionalindikatorenmodelle grundsätzlich auch als Basis für die räumliche Abgrenzung von Strukturschwäche weiterer regionalpolitischer Maßnahmen eignen.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.