Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Hagenow sowie den dazugehörigen Nebenstandorten
Ziel ist die Sicherstellung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung. Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung umfasst die Beratungen und Hilfsangebote von anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen für Familien und Einzelpersonen mit Ver- oder Überschuldungsproblemen einschließlich der Vorbereitung auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren und eine Restschuldbefreiung. Dies schließt sowohl geeignete finanzielle als auch sozialpädagogische Beratung und die Ermittlung erforderlicher weiterführender Beratung und sozialer Hilfen ebenso wie Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Verbraucherinsolvenzberatung ein. Die Leistungen müssen mindestens allen Anforderungen aus der Richtlinie über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Kreistagsbeschluss vom 19.03.2025) sowie der Anlage 1 der Richtlinie genügen. Zugelassen werden auch Angebote, die die Gewährleistung eines Eigenanteils nach § 6 Abs. 4 der Richtlinie nicht sichern. Als Hauptstandort der Leistungserbringung ist Hagenow einzurichten, mit den dazugehörigen Nebenstandorten Ludwigslust, Lübtheen, Boizenburg, Zarrentin und Dömitz. Abweichend von den in § 1 der Richtlinie über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Ludwigslust-Parchim festgelegten Haupt- und Nebenstandorten werden im Falle der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung die Hauptstandorte Ludwigslust und Hagenow zusammengelegt. Der Hauptstandort Hagenow bleibt weiterhin als solcher bestehen. Der bisherige Hauptstandort in Ludwigslust mit seinem Nebenstandort in Dömitz wird künftig dem Hauptstandort in Hagenow als Nebenstandort angegliedert. Die Beratungsstelle in Ludwigslust ist an mindestens drei Tagen pro Woche für alle ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger geöffnet zu halten. Dabei ist sicherzustellen, dass an mindestens einem dieser Tage ein Beratungsangebot zu Zeiten besteht, die auch erwerbstätigen Personen den Zugang ermöglichen. An den verbleibenden beiden Tagen soll eine Beratungsmöglichkeit nach vorheriger Terminvereinbarung gewährleistet sein. Die bestehenden Regelungen zu den Öffnungszeiten der Haupt- und Nebenstandorte bleiben hiervon unberührt. Die finanziellen Vorgänge der Standorte Hagenow und Ludwigslust sind auch künftig separat zu behandeln Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die dem Vergabeverfahren zugrunde liegende Finanzierung auch aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach dem Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG M-V) erfolgt. Die Höhe der Zuwendungen nach diesem Gesetz steht noch nicht für den gesamten Leistungszeitraum fest. Der Auftraggeber behält sich vor, in Abhängigkeit von den tatsächlich verfügbaren Mitteln den Umfang der Leistungen anzupassen oder das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. das Vertragsverhältnis zu lösen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.