Projekt-ID: #Lückenschluss Limburg-Weilburg

Gigabitausbau im Landkreis Limburg-Weilburg – Lückenschlussprojekt

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Projektbeschreibung

Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung es Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu erschließen. Der Landkreis Limburg-Weilburg hat bisher 3 Förderbescheide im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ erhalten. Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme des jeweiligen Förderbescheids ausgeschlossen. Jeder Förderbescheid wird in einem separaten Los vergeben, wobei einige Lose zusätzlich noch in Sammellosen zusammengefasst werden. Diese Ausschreibung umfasst die Lose 1 bis 4. Es sollen insgesamt ca. 528 Adresspunkte (nachfolgend „Adressen“) angeschlossen werden, 166 Adressen in Los 1 (Bad Camberg Dombach), 224 Adressen in Los 2 (Bad Camberg Schwickerhausen) und 138 Adressen in Los 3 (Elz- Malmemeich). Los 4 ist ein Sammellos, das alle 528 Adressen umfasst. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.

Lose

4 Lose

Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung es Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu erschließen. Der Landkreis Limburg-Weilburg hat bisher 3 Förderbescheide im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ erhalten. Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme des jeweiligen Förderbescheids ausgeschlossen. Jeder Förderbescheid wird in einem separaten Los vergeben, wobei einige Lose zusätzlich noch in Sammellosen zusammengefasst werden. Diese Ausschreibung umfasst die Lose 1 bis 4. Es sollen insgesamt ca. 528 Adresspunkte (nachfolgend „Adressen“) angeschlossen werden, 166 Adressen in Los 1 (Bad Camberg Dombach), 224 Adressen in Los 2 (Bad Camberg Schwickerhausen) und 138 Adressen in Los 3 (Elz- Malmemeich). Los 4 ist ein Sammellos, das alle 528 Adressen umfasst. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.

Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung es Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu erschließen. Der Landkreis Limburg-Weilburg hat bisher 3 Förderbescheide im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ erhalten. Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme des jeweiligen Förderbescheids ausgeschlossen. Jeder Förderbescheid wird in einem separaten Los vergeben, wobei einige Lose zusätzlich noch in Sammellosen zusammengefasst werden. Diese Ausschreibung umfasst die Lose 1 bis 4. Es sollen insgesamt ca. 528 Adresspunkte (nachfolgend „Adressen“) angeschlossen werden, 166 Adressen in Los 1 (Bad Camberg Dombach), 224 Adressen in Los 2 (Bad Camberg Schwickerhausen) und 138 Adressen in Los 3 (Elz- Malmemeich). Los 4 ist ein Sammellos, das alle 528 Adressen umfasst. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.

Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung es Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu erschließen. Der Landkreis Limburg-Weilburg hat bisher 3 Förderbescheide im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ erhalten. Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme des jeweiligen Förderbescheids ausgeschlossen. Jeder Förderbescheid wird in einem separaten Los vergeben, wobei einige Lose zusätzlich noch in Sammellosen zusammengefasst werden. Diese Ausschreibung umfasst die Lose 1 bis 4. Es sollen insgesamt ca. 528 Adresspunkte (nachfolgend „Adressen“) angeschlossen werden, 166 Adressen in Los 1 (Bad Camberg Dombach), 224 Adressen in Los 2 (Bad Camberg Schwickerhausen) und 138 Adressen in Los 3 (Elz- Malmemeich). Los 4 ist ein Sammellos, das alle 528 Adressen umfasst. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.

Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung es Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu erschließen. Der Landkreis Limburg-Weilburg hat bisher 3 Förderbescheide im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ erhalten. Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme des jeweiligen Förderbescheids ausgeschlossen. Jeder Förderbescheid wird in einem separaten Los vergeben, wobei einige Lose zusätzlich noch in Sammellosen zusammengefasst werden. Diese Ausschreibung umfasst die Lose 1 bis 4. Es sollen insgesamt ca. 528 Adresspunkte (nachfolgend „Adressen“) angeschlossen werden, 166 Adressen in Los 1 (Bad Camberg Dombach), 224 Adressen in Los 2 (Bad Camberg Schwickerhausen) und 138 Adressen in Los 3 (Elz- Malmemeich). Los 4 ist ein Sammellos, das alle 528 Adressen umfasst. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.

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