Die DAK-Gesundheit handelt entsprechend dem gesetzlichen Auftrag und bietet Pflegeberatungen gem. § 7a SGB XI an. Dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff aus der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Danach umfasst der Begriff "ratsuchende Person" nicht nur die anspruchsberechtigte Person, sondern auch deren Angehörige sowie weitere Personen. Eine Beratung erfolgt auf Wunsch einer anspruchsberechtigten Person auch in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung in der diese Person lebt (§ 7a Abs. 2 Satz 1 SGB XI). Dabei ist Aufgabe und Ziel der Pflegeberatung, die Stärkung der Selbstbestimmung und Selbständigkeit der/des Anspruchsberechtigten, die passgenaue an der persönlichen Situation ausgerichtete Versorgung, die Entlastung Angehöriger und/oder weiterer Personen und damit auch die Sicherung und Stabilisierung des häuslichen Pflegearrangements.
Pflegeberatung in der Häuslichkeit zur Weiterleitung an die DAK-Gesundheut, die die endgültige Entscheidung zu treffen hat.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.