Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Niederbayern, ist zuständig für den Betrieb der ANKER-Einrichtung Deggendorf. Der Betrieb der ANKER-Einrichtung Deggendorf umfasst auch den Bereich der Erstaufnahme in Form der Dependancen (Außenstellen) an den Standorten Stephansposching und Osterhofen. Vertragsgegenstand ist die ambulante basismedizinische Versorgung gem. §§ 4, 6 AsylbLG der in der ANKER-Einrichtung und in den Dependancen untergebrachten Asylbewerber. Los 1: ANKER-Einrichtung Deggendorf. Los 2: Dependance Stephansposching. Los 3: Dependance Osterhofen. Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses übernimmt die ambulante medizinische Grundversorgung der in der ANKER-Einrichtung bzw. in den jeweiligen Dependancen untergebrachten Bewohner und stellt hierfür geeignetes Personal zur Verfügung.
Ambulante basismedizinische Versorgung der Bewohner der ANKER-Einrichtung Deggendorf.
Ambulante basismedizinische Versorgung der Bewohner der Dependance Stephansposching.
Ambulante basismedizinische Versorgung der Bewohner der Dependance Osterhofen.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.