Projekt-ID: #e0b521cc-3697-45c3-9716-635af13a2588

PRM Service und Erste - Hilfe - Station

OFFEN
services

Projektbeschreibung

Als Betreiberin eines internationalen Flughafens ist die Flughafen Köln/Bonn GmbH verpflichtet PRM Service Dienstleistungen gem. EU Verordnung Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität anzubieten. Gem. Art. 5 der Verordnung sollen „die Hilfeleistungen auf den Flughäfen behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität unter anderem in die Lage versetzen, von einem als solchen ausgewiesenen Ankunftsort auf dem Flughafen zu einem Luftfahrzeug und von dem Luftfahrzeug zu einem als solchen ausgewiesenen Abfahrtsort auf dem Flughafen zu gelangen, einschließlich an und von Bord zu gehen“. Gem. Art. 7 der EU-Verordnung können die Leitungsorgane der Flughäfen zur Erbringung dieser Hilfeleistung Verträge mit Dritten abschließen. Ab dem 01.10.2025 soll der PRM Service neu vergeben werden. Zur Synergienutzung wird dieser Service mit der Ersten-Hilfe-Einrichtung kombiniert. Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA: Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen werden. Dazu verwenden Sie bitte das zum Download bereitgestellte Dokument "0-Vertraulichkeitsvereinbarung.pdf". Senden Sie bitte ein unterzeichnetes Exemplar an die in der Ausschreibung auf der Mercell Plattform angegebenen Kontaktperson (joerg.vogel@cgn.de). Neben der Prüfung des unterzeichneten NDA führt der Flughafen Köln/Bonn eine Plausibilitätsprüfung durch, ob Seitens des Interessenten ein berechtigtes Interesse besteht, Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen zu erhalten. Nach erfolgreicher Prüfung, erhalten Sie Zugang zu den kompletten Ausschreibungsdokumenten.

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Als Betreiberin eines internationalen Flughafens ist die Flughafen Köln/Bonn GmbH verpflichtet PRM Service Dienstleistungen gem. EU Verordnung Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität anzubieten. Gem. Art. 5 der Verordnung sollen „die Hilfeleistungen auf den Flughäfen behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität unter anderem in die Lage versetzen, von einem als solchen ausgewiesenen Ankunftsort auf dem Flughafen zu einem Luftfahrzeug und von dem Luftfahrzeug zu einem als solchen ausgewiesenen Abfahrtsort auf dem Flughafen zu gelangen, einschließlich an und von Bord zu gehen“. Gem. Art. 7 der EU-Verordnung können die Leitungsorgane der Flughäfen zur Erbringung dieser Hilfeleistung Verträge mit Dritten abschließen. Ab dem 01.10.2025 soll der PRM Service neu vergeben werden. Zur Synergienutzung wird dieser Service mit der Ersten-Hilfe-Einrichtung kombiniert. Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA: Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen werden. Dazu verwenden Sie bitte das zum Download bereitgestellte Dokument "0-Vertraulichkeitsvereinbarung.pdf". Senden Sie bitte ein unterzeichnetes Exemplar an die in der Ausschreibung auf der Mercell Plattform angegebenen Kontaktperson (joerg.vogel@cgn.de). Neben der Prüfung des unterzeichneten NDA führt der Flughafen Köln/Bonn eine Plausibilitätsprüfung durch, ob Seitens des Interessenten ein berechtigtes Interesse besteht, Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen zu erhalten. Nach erfolgreicher Prüfung, erhalten Sie Zugang zu den kompletten Ausschreibungsdokumenten.

Geschätzter Wert 30.000.000 €
Vertragslaufzeit 01.04.2026 – 31.03.2031

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