Die Stadt Göttingen (Auftraggeberin) vergibt einen Auftrag für Sicherheitsdienstleistungen in Los 1: Verwaltungsgebäuden und Los 2: Obdachlosenunterkünften. Die Einsatzorte befinden sich innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Göttingen. Der Auftrag erfolgt grundsätzlich in Präsenzzeiten; bei besonderen Gefährdungslagen muss gewährleistet sein, weiteres Personal kurzfristig (ganztägig oder teilzeitig) innerhalb von 24 Stunden nachfordern zu können. Die Qualifikation und Ausrüstung des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals muss den Anforderungen der Bewachungsverordnung entsprechen. Alle eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verfügen. Das Personal muss als Sicherheitsdienstmitarbeiter der Firma erkennbar und mit Dienstausweis des Sicherheitsunternehmens ausgestattet sein.
Sicherheitsdienstleistungen für folgende Obdachlosenunterkünfte der Stadt Göttingen: - Unterkunft Neuer Weg 3 ( max. Belegung 84 Plätze,), - Maschmühlenweg 139d (max. Belegung 41 Plätze). Die Unterkünfte sind z. Zt. nicht voll belegt, die aktuelle Belegung wurde bei der Kalkulation der Sicherheitsmitarbeiter berücksichtigt. Eine nennenswerte Erhöhung oder Minderung der Belegung während der Vertragslaufzeit wird voraussichtlich nicht eintreten. Eine abschießende Festlegung ist jedoch aufgrund der Besonderheit des Auftrages sowie der Unvorhersehbarkeit der künftigen Entwicklung der Flüchtlingszuweisungen bzw. der Obdachlosenunterbringen derzeit nicht absehbar. # Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass es zu Änderungen der Obdachlosenunterkünfte kommen kann. Hierzu wird ausdrücklich auf das vertragliche Sonderkündigungsrecht verwiesen. # Für die Obdachlosenunterkünfte ist eine unterschiedliche Anzahl an Sicherheitskräften zu den in der Tabelle (siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 2.2) angegebenen Zeiten erforderlich: - Unterkunft Maschmühlenweg 139d: Montag-Sonntag 1 Mitarbeiter pro Schicht in der Zeit von 6.00 Uhr bis 6.00 Uhr, - Unterkunft Neuer Weg 3: Montag-Sonntag 2 Mitarbeiter pro Schicht in der Zeit von 6.00 Uhr bis 6.00 Uhr # Tätigkeitsumfang: - Sicherheit für Bewohner*innen, Besucher*innen und Mitarbeiter*innen, - auf das Einhalten der Hausordnung hinwirken, - Durchsetzung von Hausverboten und Aussprechen von Platzverweisen, - Koordination, Ordnung und Aufsicht innerhalb der Objekte, - Unterstützung der Mitarbeitenden der Unterkünfte z. B. beim Dolmetschen, bei der Erteilung einfacher Auskünfte etc., - Regelmäßige Rundgänge in den Objekten durch den Sicherheitsdienst, Dokumentation mittels Wächterkontrollsystem, - Nächtliche Bestreifung der Objekte durch den Sicherheitsdienst (je nach Objekt), Dokumentation mittels Wächterkontrollsystem, - Telefonische Bereitschaft in den Objekten (Mobiltelefone werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt), - Deeskalation von Streitgesprächen oder sonstigen Übergriffen, - Entfernen von Eigentum der Stadt Göttingen (z.B. Einrichtungsgegenstände der Zimmer) unterbinden und das nicht erlaubte Einbringen von Mobiliar, Kühlschränken usw. verhindern, - Verhinderung von nicht angemeldeten Sperrmüllablagerungen im Bereich der Obdachlosenunterkünfte, - Führung eines elektronischen Wachbuchs mittels digitalem Endgerät (von Auftraggeberin zur Verfügung gestellt) und Bereitstellung/Übermittlung per Cloud. - Bei Gefahr im Verzug sofortige Alarmierung der Polizei oder Feuerwehr. # Eine detailliertere Festlegung der Tätigkeitsbeschreibung für die jeweiligen Objekte wird nach Auftragserteilung für jedes Objekt gesondert in einer Dienstanweisung für das dort eingesetzte Personal festgeschrieben. # Die Dienstanweisungen sind vom Auftragnehmer kostenfrei nach Vorgabe der Auftraggeberin zu erstellen und werden Bestandteil der Einzelverträge (vgl. Nr. 4. der Leistungsbeschreibung). # Neben diesen Einsatzorten beabsichtigt die Auftraggeberin den kurzfristigen/temporären Einsatz von Sicherheitsdiensten in Obdachlosenunterkünften aus diesem Vertrag abzudecken (siehe Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung). Bei der Kalkulation des Auftragswertes wurde diese Option mit 70 Stunden p. a. berücksichtigt. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der jeweiligen Lagen wurde diese Position nach besten Wissen geschätzt. Ein Anspruch auf Abnahme dieser Optionen besteht jedoch ausdrücklich nicht. # Es wird vorausgesetzt, dass grundsätzlich gleichbleibendes Personal eingesetzt wird. Urlaubs- und krankheitsbedingte Ausfälle müssen in solchen Zeiträumen durch anderes Personal vertreten werden. # Sollte ein Krankheitsausfall während der Einsatzzeiten erfolgen, so ist dieser umgehend an die Auftraggeberin zu melden. Zudem ist binnen zwei Stunden Ersatzpersonal am Einsatzort bereitzustellen. # Für die Bestreifung von Objekten muss ein Wächterkontrollsystem zur Verfügung stehen, welches bei den Bestreifungen zur Anwendung kommen soll. Eine zusätzliche Vergütung für dieses System findet nicht statt; vielmehr ist der Einsatz in die Stundensätze einzukalkulieren. # Die Einsatzleitstelle des Auftragnehmers muss 24 Stunden erreichbar und mit Führungspersonal besetzt sein. # Sofern aufgrund einer kurzfristigen Lage oder Lageänderung zusätzliche Einzelaufträge für das Los 2 (vgl. Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung) von der Auftraggeberin erteilt werden, ist eine Beauftragung auch per Telefon oder E-Mail möglich. # Die Auftraggeberin ist für den Fall der nicht rechtzeitigen, nicht sachgemäßen oder aus einem sonstigen Grunde unzureichenden oder nicht erbrachten Leistung des Auftragnehmers berechtigt, a) den Vertrag durch einen Dritten auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers erfüllen zu lassen, b) einen der Minderleistung entsprechenden Abzug von der Vergütung vorzunehmen. Die Minderung berechnet sich nach den ausgefallenen Arbeitsstunden. # Gesetzliche Ansprüche wie z. B. Schadensersatz bleiben unberührt.
Sicherheitsdienstleistungen für folgende Verwaltungsgebäude der Stadt Göttingen: - Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1 – 4, 37083 Göttingen, - Weitwinkel (ehemaliges Telekomgebäude), Gebäudeteil C und D, Philipp-Reis-Str. 2a, 37075 Göttingen, - ehem. Gothaergebäude, Am Gothaer Platz 3, 37083 Göttingen. # Für diese Dienstleistung ist pro Objekt jeweils 1 Sicherheitskraft im Tagesdienst mit folgenden Einsatzzeiten vorgesehen: 1. Montag - Mittwoch von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, 2. Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, 3. Freitag von 08:00 Uhr 13:00 Uhr. # Tätigkeitsumfang: - Sicherheit für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen, - auf das Einhalten der Hausordnung hinwirken, - Durchsetzung von Hausverboten und Aussprechen von Platzverweisen, - Regelmäßige Rundgänge in den Objekten, Dokumentation mittels Wächterkontrollsystem, - Telefonische Bereitschaft in den Objekten (Mobiltelefone werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt), - Deeskalation von Streitgesprächen oder sonstigen Übergriffen, - Koordination, Ordnung und Aufsicht der Auszahlungen an Leistungsempfänger (aktuell einmal monatlich), - Unterstützung des Empfangspersonals z. B. beim Dolmetschen, bei der Erteilung einfacher Auskünfte etc., - Auf direkte Anweisung der Auftraggeberin: Personenüberprüfung im Hausrechtsbereich - Bei Gefahr im Verzug sofortige Alarmierung der Polizei oder Feuerwehr - Melde- und Protokollierungspflichten: # Es sind wöchentliche Einsatzberichte und monatlich die Dokumentation des Wächterkontrollsystems einzureichen, # besondere Vorkommnisse sind per Schriftprotokoll spätestens am Folgetag zu melden, # besonders schwerwiegende Vorkommnisse gegenüber Mitarbeiter*innen oder Besucher*innen sind der Auftraggeberin sofort zu melden. # Eine detailliertere Festlegung der Tätigkeitsbeschreibung für die jeweiligen Objekte wird nach Auftragserteilung für jedes Objekt gesondert in einer Dienstanweisung für das dort eingesetzte Personal festgeschrieben. # Die Dienstanweisungen sind vom Auftragnehmer kostenfrei nach Vorgabe der Auftraggeberin zu erstellen und werden Bestandteil der Einzelverträge (vgl. Nr. 4. der Leistungsbeschreibung). # Neben diesen Einsatzorten beabsichtigt die Auftraggeberin den kurzfristigen/temporären Einsatz von Sicherheitsdiensten in Verwaltungsgebäuden aus diesem Vertrag abzudecken (siehe Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung). Bei der Kalkulation des Auftragswertes wurde diese Option mit 80 Stunden p. a. berücksichtigt. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der jeweiligen Lagen wurde diese Position nach besten Wissen geschätzt. Ein Anspruch auf Abnahme dieser Optionen besteht jedoch ausdrücklich nicht. # Sollte die aktuelle Sicherheitslage dies erfordern (z. B. spontane Kundgebungen oder Bedrohungslagen), beabsichtigt die Auftraggeberin in Absprache mit dem Auftragnehmer gegebenenfalls auch kurzfristig das Personal von einem Verwaltungsstandort abzuziehen und an einem anderen Verwaltungsstandort einzusetzen. Aufgrund der Erfahrungswerte in der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass dieses Szenario maximal zweimal jährlich eintritt. # Es wird vorausgesetzt, dass insbes. die Verwaltungsstandorte durch dauerhaft gleichbleibendes Personal besetzt werden. Urlaubs- und krankheitsbedingte Ausfälle müssen in solchen Zeiträumen durch anderes Personal vertreten werden. # Sollte ein Krankheitsausfall während der Einsatzzeiten erfolgen, so ist dieser umgehend an die Auftraggeberin zu melden. Zudem ist binnen zwei Stunden Ersatzpersonal am Einsatzort bereitzustellen. # Für die Bestreifung von Objekten muss ein Wächterkontrollsystem zur Verfügung stehen, welches bei den Bestreifungen zur Anwendung kommen soll. Eine zusätzliche Vergütung für dieses System findet nicht statt; vielmehr ist der Einsatz in die Stundensätze einzukalkulieren. # Die Einsatzleitstelle des Auftragnehmers muss 24 Stunden erreichbar und mit Führungspersonal besetzt sein. # Sofern aufgrund einer kurzfristigen Lage oder Lageänderung zusätzliche Einzelaufträge für das Los 1 (vgl. Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung) von der Auftraggeberin erteilt werden, ist eine Beauftragung auch per Telefon oder E-Mail möglich. # Die Auftraggeberin ist für den Fall der nicht rechtzeitigen, nicht sachgemäßen oder aus einem sonstigen Grunde unzureichenden oder nicht erbrachten Leistung des Auftragnehmers berechtigt, # den Vertrag durch einen Dritten auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers erfüllen zu lassen, # einen der Minderleistung entsprechenden Abzug von der Vergütung vorzunehmen. Die Minderung berechnet sich nach den ausgefallenen Arbeitsstunden. # Gesetzliche Ansprüche wie z. B. Schadensersatz bleiben unberührt.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.