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Projekt-ID: #2026-HB-02_04

Etablierung einer offenen Ganztagsschule an der Johannes Obernburger Grund- und Mittelschule in Obernburg am Main ● Fachplanung Technische Ausrüstung ELT

OFFEN
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26.03.26 Frist

Projektbeschreibung

Die Stadt Obernburg am Main plant die Etablierung einer offenen Ganztagsschule an der Johannes Obern-burger Grund- und Mittelschule. ● Ziel der Maßnahme ist die Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten und funktionaler Bereiche, die den Anforderungen eines ganztägigen Schulbetriebs entsprechen. ● Die Gesamtkosten (KG 300-700) nach DIN 276 werden auf ca. 6,4 Mio. € brutto geschätzt. Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. (FAG / FAG 15+ / Richtlinie Ganztagsbetreuung GS / Richtlinie Ganztagsbetreuung GS-Ausstattung / BayF-Holz, ggf. andere) ● Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 sowie der Maßnahmenbeschreibung entnommen werden.

Lose

1 Los

Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 53): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9, (Der AG geht davon aus, dass die LPH 4 nur in ALG 1 [HLS] erforderlich sein wird.) | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 3, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 5 – 9 ● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis | Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach VDI 2067 einschließlich Lebenszykluskostenberechnung und Variantenvergleich ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

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