Die Donauentwicklung in Tuttlingen ist das größte Stadtentwicklungsprojekt seit dem Wiederaufbau der Innenstadt nach dem Stadtbrand von 1803 und der Landesgartenschau im Jahr 2003. Auf über fünf km Länge bietet sich die einmalige Chance, den innerstädtischen Donauraum sowie angrenzende Verbindungen, Freiräume und Orte neu zu denken und zukunftsfähig zu gestalten. Die geplanten Maßnahmen reagieren dabei nicht nur auf neue gesetzliche Rahmenbedingungen und das Verbot der Vollaufstauung, sondern setzen bewusst auf eine nachhaltige, klimaresiliente und lebenswerte Weiterentwicklung von Tuttlingens Grün- und Wasserflächen. Aufgrund der großen räumlichen Entfernungen und der vielfältigen Sachverhalte wird in acht Teilprojekten geplant, gebaut und gestaltet. Das Ziel dieses Teilprojektes (Teilprojekt 1) ist die Realisierung einer neuen Fuß- und Radwegbrücke über die Donau, die die Stadtteile sicher, nachhaltig und barrierefrei miteinander verbindet. Dabei soll ein wirtschaftlich, technisch und gestalterisch optimiertes Brückenbauwerk entstehen, das sowohl funktionale Anforderungen als auch städtebauliche-freiräumliche und ökologische Aspekte erfüllt. Die Maßnahme soll die Mobilität fördern, insbesondere den Umweltverbund stärken, aber auch den dortigen Landschaftsraum hinsichtlich Naherholung stärken und gleichzeitig ein zukunftsfähiges, wartungsarmes Tragwerk sicherstellen. Im Rahmen der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Weiterentwicklung im Bereich "Donau-Schlauch" ist die Errichtung einer neuen Fuß- und Radwegbrücke über die Donau vorgesehen. Die Brücke stellt ein zentrales Verbindungsbauwerk zwischen dem neuen Bahnhofsdurchgang und dem nördlich angrenzenden Stadtteil Koppenland dar. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur übergeordneten Wegevernetzung sowie zur ökologischen und städtebaulichen Aufwertung des Stadtgebiets. Grundlage für die Planung bildet die vorliegende Machbarkeitsstudie der Stadt Tuttlingen mit der dort dargestellten Vorzugsvariante einschließlich zugehöriger Kostenschätzung. Diese ist maßgeblich für die Leistungsbeschreibung und die darauf basierende Honorarermittlung.
Der Planungsumfang umfasst das eigentliche Brückenbauwerk (Überbau und Unterbau) sowie die Anbindung an das Wege- und Verkehrsnetz im Bereich der Brückenköpfe. Die Lage und Ausrichtung der Brücke basiert auf den Ergebnissen separater Planungen, deren Inhalte im Rahmen der Objektplanung zu berücksichtigen und entsprechend in die Brückenplanung zu integrieren sind. Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 12. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: - Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 vergeben. - Nach Freigabe und positiver Bewertung der Ergebnisse der Leistungsphasen 1 bis 4 erfolgt eine gesonderte Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8. - Die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) ist nicht Gegenstand der Beauftragung. Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 51 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 14. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: - Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 vergeben. - Nach Freigabe und positiver Bewertung der Ergebnisse aus den Leistungsphasen 1-4 erfolgt die gesonderte Beauftragung der Leistungsphasen 5 - 6. - Eine gesonderte Beauftragung einzelner besonderer Leistungen - z. B. Prüfung von Werkstattzeichnungen oder Nachträgen - bleibt vorbehalten.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.