Die Stadt Iphofen beabsichtigt den Neubau eines Hallenbades in Iphofen. ● Die vorläufigen Gesamtkosten (KG 300 – 700) belaufen sich nach einer ersten Kostenschätzung auf ca. 11,4 Mio. € netto (Stand 10/2024) Der Anteil der KG 400 BWT beträgt ca. 0,741 Mio. € netto ● Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. Es ist beabsichtigt verfügbare Fördermittel zu beantragen. Diese sollen im Rahmen der Planung gemeinsam mit AG untersucht und beantragt werden. ● Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung BWT erbracht. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung BWT (Ingenieurleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff) Für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 7 ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 (Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 [HLS] erforderlich sein wird.) | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag ● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2 / LPH 3+4) sowie Beraten und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (weitere Stufen) (beabsichtigte Förderprogramme werden mit Einladung in Stufe 2 mitgeteilt) ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung BWT erbracht. ● Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.