Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, schließt mit einer Auftrag nehmenden Stelle einen Vertrag über die Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie von Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art. Auf dem Gebiet des Landes Berlin werden regelmäßig: a. von privaten oder öffentlichen Stellen Tiere gefunden, die den Vorschriften der §§965 ff. BGB unterliegen (Fundtiere) b. von den zuständigen öffentlichen Stellen Tiere auf Grundlage einer behördlichen Anordnung in amtliche Verwahrung genommen oder eingezogen (Verwahr- & Sicherstellungstiere) oder von den zuständigen öffentlichen Stellen Tiere aus tiergesundheitsrechtlichen Gründen unter amtliche Beobachtung gestellt (Beobachtungstiere) c. aufgrund von hoheitlichen Maßnahmen sowie aufgrund von vorliegenden Umständen von Privatpersonen in Verwahrung genommen werden (Verwahrtiere) Der Leistungsumfang umfasst die: • Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art, außer Fischen bzw. solchen Tieren, die in Anlage Teil A und B der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten vom 10.01.2017 (GVBl. Berlin vom 20.01.2017, S. 183 ff) aufgeführt sind. Bei den folgend benannten Beobachtungstieren, sichergestellten und zu verwahrenden Tieren sind die Angebotspreise als optional zu beauftragende Leistungen zu verstehen, da sie unter der Finanzierungszusage der betreffenden Stellen stehen sowie entsprechende Ressourcen seitens der Auftrag nehmenden Stelle verfügbar sein müssen. Die Auftrag gebende Stelle wird bei diesen Tieren ausschließlich in Amtshilfe tätig. Ein Zugriff anderer Stellen, auf den vorliegenden Vertrag, ist ausgeschlossen. Es wird jedoch grundsätzlich Kooperation seitens der Auftrag nehmenden Stelle vorausgesetzt, um etwaige Amtshilfen bestmöglich zu gewährleisten. Das Auftrag nehmende Unternehmen erbringt sämtliche erforderlichen Leistungen mit eigenem Material und Personal im Auftrag des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen. Hierzu sind insbesondere Räumlichkeiten der Unterbringung in ausreichender Kapazität und örtlicher Nähe unter Berücksichtigung von art- und haltungsgerechten Bedingungen notwendig. Im Jahr 2024 haben 3.539 Tiere die Tiersammelstelle durchlaufen.
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, schließt mit einer Auftrag nehmenden Stelle einen Vertrag über die Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie von Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art. Auf dem Gebiet des Landes Berlin werden regelmäßig: a. von privaten oder öffentlichen Stellen Tiere gefunden, die den Vorschriften der §§965 ff. BGB unterliegen (Fundtiere) b. von den zuständigen öffentlichen Stellen Tiere auf Grundlage einer behördlichen Anordnung in amtliche Verwahrung genommen oder eingezogen (Verwahr- & Sicherstellungstiere) oder von den zuständigen öffentlichen Stellen Tiere aus tiergesundheitsrechtlichen Gründen unter amtliche Beobachtung gestellt (Beobachtungstiere) c. aufgrund von hoheitlichen Maßnahmen sowie aufgrund von vorliegenden Umständen von Privatpersonen in Verwahrung genommen werden (Verwahrtiere) Der Leistungsumfang umfasst die: • Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art, außer Fischen bzw. solchen Tieren, die in Anlage Teil A und B der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten vom 10.01.2017 (GVBl. Berlin vom 20.01.2017, S. 183 ff) aufgeführt sind. Bei den folgend benannten Beobachtungstieren, sichergestellten und zu verwahrenden Tieren sind die Angebotspreise als optional zu beauftragende Leistungen zu verstehen, da sie unter der Finanzierungszusage der betreffenden Stellen stehen sowie entsprechende Ressourcen seitens der Auftrag nehmenden Stelle verfügbar sein müssen. Die Auftrag gebende Stelle wird bei diesen Tieren ausschließlich in Amtshilfe tätig. Ein Zugriff anderer Stellen, auf den vorliegenden Vertrag, ist ausgeschlossen. Es wird jedoch grundsätzlich Kooperation seitens der Auftrag nehmenden Stelle vorausgesetzt, um etwaige Amtshilfen bestmöglich zu gewährleisten. Das Auftrag nehmende Unternehmen erbringt sämtliche erforderlichen Leistungen mit eigenem Material und Personal im Auftrag des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen. Hierzu sind insbesondere Räumlichkeiten der Unterbringung in ausreichender Kapazität und örtlicher Nähe unter Berücksichtigung von art- und haltungsgerechten Bedingungen notwendig. Im Jahr 2024 haben 3.539 Tiere die Tiersammelstelle durchlaufen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.